Familienrecht
Rechtliche Unterstützung in Familienangelegenheiten: Scheidung, Unterhalt, elterliche Verantwortung, Vermögensteilung und mehr.
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Familienrecht
Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung im Familien- und Vormundschaftsrecht. Das Familienrecht regelt viele Bereiche des täglichen Lebens und seine Standards gelten insbesondere bei familiären Streitigkeiten. Da diese Angelegenheiten oft mit starken Emotionen verbunden sind, legt unsere Kanzlei großen Wert auf eine individuelle Betreuung jedes Mandanten und geht auf dessen Bedürfnisse ein.
Wir wissen, dass die Unterstützung durch einen professionellen Anwalt in solchen Angelegenheiten unerlässlich ist und eine doppelte Rolle spielt. Unser Ziel ist es, sowohl die rechtlichen Interessen unserer Mandanten zu schützen als auch ihnen emotionale Unterstützung zu bieten. Bei Familienangelegenheiten streben wir zunächst eine Einigung zwischen den Parteien an. Nur wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, leiten wir gerichtliche Schritte ein.
Wir sind unter anderem spezialisiert auf:
- Durchführung von Scheidungs- und Trennungsverfahren,
- Regelung des Umgangs mit Kindern, ihres Wohnsitzes und Fragen der elterlichen Autorität,
- Beratung und Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten,
- Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit der Aufteilung von gemeinsamem Eigentum,
- Unterstützung in Fällen von Kindesentführung durch die Eltern,
- Vertretung in Fällen der Feststellung und Abstreitung der Vaterschaft, Adoption und Pflegeelternschaft.
Unser Ziel ist es, in jedem Fall, auch in den komplexesten, professionelle Rechtsdienstleistungen zu erbringen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Dauer des Verfahrens hängt von der Komplexität des Falles ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert es in der Regel einige Monate. In Fällen mit Streitigkeiten über Verschulden, Kinder oder Vermögen kann sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen.
Ein Anwalt ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber seine Unterstützung kann die Chancen auf eine günstige Lösung deutlich erhöhen und die emotionale Belastung während schwieriger Verhandlungen oder Anhörungen verringern.
Ja, das Gericht kann eine Scheidung auch gegen den Willen einer der Parteien aussprechen, vorausgesetzt, es liegt ein dauerhafter und vollständiger Zusammenbruch der Ehe vor.
Grundlage sind Umstände, die das Wohlbefinden des Kindes gefährden, z. B. Gewalt, Vernachlässigung, fehlender Kontakt zum Kind, Sucht oder andere grobe Fahrlässigkeit.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem berechtigten Bedarf des Kindes und der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils.
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