Immobilienrecht

Ihre Immobilien, unsere professionelle Betreuung – umfassende Rechtsberatung in Angelegenheiten rund um Grundstücke, Gebäude und Wohnsiedlungen.

Immobilienrecht

Durch unsere langjährige Tätigkeit und Erfahrung auf dem Immobilienmarkt konnten wir uns auf viele Bereiche des Immobilienrechts spezialisieren.

Die Abteilung für Immobilienrecht konzentriert sich auf die Regulierung des Rechtsstatus von Immobilien. Wir führen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Grundbucheinträgen und Hypotheken sowie Gerichtsverfahren zur Feststellung des tatsächlichen Rechtsstatus von Immobilien durch.

Wir führen auch Verfahren zur Rückgabe enteigneter Immobilien durch oder helfen ehemaligen Eigentümern, die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Die Immobilienabteilung verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des dauerhaften Nießbrauchs. Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren zur Erhöhung der Nießbrauchsgebühren. Wir beraten Nießbraucher bei Verhandlungen mit Immobilieneigentümern zur Standardisierung der Laufzeiten und zur Klärung des Zwecks des dauerhaften Nießbrauchs. Darüber hinaus unterstützen wir Mandanten bei der Umwandlung eines dauerhaften Nießbrauchs in Eigentum gemäß dem Gesetz von 2018.

Wir analysieren lokale Bebauungspläne kritisch, um anschließend beim Verwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen.

Wir bieten auch umfassende Dienstleistungen für Wohnanlagen an. Wir beraten zu Verträgen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum und führen Inkassomaßnahmen für Schuldner in Wohnanlagen durch.

Erfahrung

Abwicklung von Verfahren zur Rückgabe von Eigentum

Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit der Umwandlung eines dauerhaften Nießbrauchs in Eigentum

Beratung zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks über das Recht auf dauerhaftes Nutzungsrecht, auf dem eine mehrstufige Entwicklungsinvestition durchgeführt wurde

Vertretung in Verfahren zur Erhöhung der Gebühr für den ewigen Nießbrauch

Büro: +48 22 856 36 60

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