Steuerrecht

Mit der Anwaltskanzlei Graś i Wspólnicy erhalten Sie Steuersicherheit – eine stabile Grundlage für Ihr Unternehmen.

Steuerrecht

Die Steuerrechtsabteilung unterstützt sowohl Einzelunternehmer als auch Unternehmen sowie andere Organisationen (Stiftungen und Vereine). Wir wissen, dass die Führung eines Unternehmens in der heutigen Welt mit ihren sich ständig ändernden Vorschriften äußerst komplex ist.

Wir gewährleisten Sicherheit – unsere Mandanten können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne sich Gedanken über die Korrektheit ihrer Steuererklärungen machen zu müssen. Unsere Erfahrung hilft uns, Geschäftsziele zu erreichen. Wir stellen die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten täglich in den Mittelpunkt und berücksichtigen dabei die Herausforderungen der modernen Wirtschaft und die Besonderheiten der jeweiligen Branche. Die von uns entwickelten Lösungen ermöglichen kontinuierliches Geschäftswachstum.

Im Rahmen unserer fortlaufenden Beratungsleistungen klären wir alle auftretenden Fragen zu Steuern und Sozialversicherung – telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen bestehender Verträge und schlagen geeignete Regelungen für die Erstellung neuer Verträge vor. Wir erstellen schriftliche Steuergutachten. Unsere Mandanten werden stets über Änderungen im Steuerrecht, wichtige Urteile und Auslegungen informiert.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung interner Organisationsdokumente, wie z. B. Anreizprogramme, Fuhrparkrichtlinien und Managementvorschriften. Darüber hinaus beraten wir Sie in Steuerfragen für Führungskräfte.

Für Mandanten, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen, prüfen wir den Bedarf an Verrechnungspreisdokumentationen und erstellen diese – auch für Transaktionen mit Unternehmen mit Sitz in Ländern, in denen ein schädlicher Steuerwettbewerb herrscht.

Due-Diligence -Berichte für Fusionen und Übernahmen.

Wir beraten Sie hinsichtlich des optimalen Standorts und der passenden Organisationsstruktur für Ihre Internationalisierung – sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus steuerlicher Sicht. Wir bieten Steuerberatung für Ausländer mit Einkünften in Polen und für polnische Steueransässige mit Einkünften im Ausland. Wir beraten Sie zu Quellensteuerpflichten und erläutern die Bestimmungen internationaler Doppelbesteuerungsabkommen. Dank unserer weltweiten Partnerschaften mit Anwaltskanzleien beraten wir Sie auch zu ausländischen Steuersystemen.

Im Namen unserer Mandanten beantragen wir individuelle Steuerauskünfte zu Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und anderen steuerlichen Angelegenheiten. Wir bitten außerdem um verbindliche Gutachten und Informationen zu Steuersätzen, Zöllen und Verbrauchsteuern.

Unsere Abteilung berät Sie zur optimalen Rechtsform und Besteuerung Ihres Unternehmens . Wir ermitteln, ob eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Wir unterstützen Unternehmen bei der Einführung der estnischen Körperschaftsteuer und beraten Sie zu Möglichkeiten der sicheren Abschaffung. Für Einzelunternehmer prüfen wir, ob eine Pauschalbesteuerung möglich ist und ob diese steuerliche Vorteile und eine bessere Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht.


Aktuelle Steuerberatung:

Wir beantworten Ad-hoc-Fragen, beraten zu Vertragsabschlüssen und helfen bei der Wahl der optimalen Besteuerungsmethode. Wir erstellen schriftliche Steuergutachten und halten unsere Mandanten über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht auf dem Laufenden.

Strukturoptimierung und Steuerplanung:

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der optimalen Rechtsform Ihres Unternehmens und der passenden Besteuerung (z. B. estnische Körperschaftsteuer, Pauschalbesteuerung). Wir begleiten Sie bei der Implementierung und Abschaffung von Steuerlösungen und unterstützen Sie bei der Erstellung interner Richtlinien, Anreizprogramme und Fuhrparkrichtlinien.

Verrechnungspreise und internationale Transaktionen:

Wir prüfen den Bedarf an Verrechnungspreisdokumentationen. Wir beraten zu internationalen Verrechnungen, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuer, Wegzugssteuer, CFC-Bestimmungen und steuerlicher Ansässigkeit. Wir kooperieren mit ausländischen Anwaltskanzleien und bieten Unterstützung in verschiedenen Steuersystemen.

Fusionen, Übernahmen und steuerliche Due Diligence:

Wir führen steuerliche Due-Diligence-Prüfungen durch, beraten bei Fusionen, Übernahmen und Investitionen und helfen bei der Entwicklung effektiver Einstiegs- und Ausstiegsstrukturen für Investitionen, um Geschäfts- und Steuereffizienz zu gewährleisten.

Vertretung in Steuerverfahren:

Wir unterstützen unsere Mandanten in Streitigkeiten mit den Finanzbehörden, von Betriebsprüfungen bis hin zu Verwaltungsverfahren. Wir beantragen individuelle Steuervorbescheide, Schutzgutachten und verbindliche Auskünfte zu Steuersätzen und Zöllen. Unser Ziel ist es, Risiken zu minimieren und für unsere Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen.
Büro: +48 22 856 36 60

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