Fragen und Antworten für unser Büro

Unsere Mandanten stellen uns regelmäßig viele Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht, zur Compliance, zum Arbeitsrecht und zu Handelsstreitigkeiten. Wir haben diese Fragen hier zusammengefasst, um einen schnellen Zugriff auf praktisches Wissen zu ermöglichen und zu zeigen, wie wir Unternehmer, Führungskräfte und Privatpersonen in der Praxis unterstützen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance, Arbeitsrecht, Handelsstreitigkeiten und Datenschutz.

Das Recht kann komplex und kontrovers sein, insbesondere wenn es um die strafrechtliche Haftung von Führungskräften, den Schutz personenbezogener Daten, Compliance-Verfahren und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht. Unsere FAQ beantworten die häufigsten Fragen unserer Geschäfts- und Privatkunden.

Pro-Bono-Anwaltskanzlei

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wir bieten Rechtsverteidigung und Beratung in strafrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten an und setzen außerdem Compliance-Verfahren um (Geldwäschebekämpfung, Whistleblowing, Durchsuchungen, Ethikkodizes).

 

Meist handelt es sich dabei um Fälle von Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung (Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Zoll), Geldwäsche sowie Haftung für mangelnde Sorgfaltspflicht oder fehlerhafte Managemententscheidungen.

Das Management kann beispielsweise für die verspätete Einreichung eines Insolvenzantrags, Steuerfehler oder Verstöße gegen Arbeitsrecht oder Umweltschutzbestimmungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Unsere Aufgabe ist es, dieses Risiko zu minimieren und das Management in solchen Verfahren zu verteidigen.

Zu den Schlüsselelementen gehören Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Hinweisgebersysteme, Antikorruptionsverfahren, unangekündigte Durchsuchungen sowie Verhaltens- und Antidiskriminierungsrichtlinien. Diese gewährleisten, dass das Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen einhält, sondern auch das Management vor persönlicher Haftung schützt.

Wir vertreten Mandanten in Fällen von Rufschädigung, Verleumdung und Bildrechtsverletzungen, sowohl in Strafverfahren als auch in Zivilprozessen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wir verbinden effektive Rechtsverteidigung mit dem Schutz von Reputation und Image in den Medien.

Wir beraten bei der Implementierung von Datenschutzrichtlinien, reagieren auf Datenschutzverletzungen und vertreten Mandanten in Verfahren vor Aufsichtsbehörden. Wir unterstützen auch bei der Beurteilung, ob eine Datenschutzverletzung strafrechtliche Folgen haben kann.

Diese Analyse der Unternehmensabläufe konzentriert sich auf potenzielle Verstöße gegen Straf- und Steuerrecht. Sie ermöglicht es uns, Schwachstellen in den Prozessen aufzudecken und Lösungen zur Risikominimierung zu empfehlen.

Wir unterstützen insbesondere Kunden aus regulierten Branchen – Energie, Bergbau, IT, Fintech, Transport, Lebensmittel und Recycling –, wo das Risiko einer strafrechtlichen Haftung am höchsten ist.

Ja. Wir verteidigen Mandanten in Untersuchungshaftverfahren. Eine effektive Verteidigung in dieser Phase ist oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Wir entwickeln und implementieren Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gemäß EU-Richtlinien und polnischen Vorschriften, führen Compliance-Audits durch und bieten Mitarbeiterschulungen an. Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung auf Prüfungen und minimieren das Risiko strafrechtlicher Verfolgung.

Ja, aber nur dann, wenn die tatsächliche Art der Zusammenarbeit nicht auf ein Beschäftigungsverhältnis schließen lässt.

Meist handelt es sich um Urlaubsgeld, manchmal um eine Abfindung (z. B. im Falle von Massenentlassungen).

Ja, in bestimmten Situationen oder mit Zustimmung des Arbeitnehmers. In solchen Fällen muss eine Entschädigung gezahlt werden.

Dazu gehören das Recht auf verhältnismäßigen Urlaub, Gesundheits- und Sicherheitsschutz sowie Gleichbehandlung.

In der Regel nein – mit Ausnahmen (z. B. Konkurs des Arbeitgebers).

Der Arbeitgeber muss schnell reagieren – den Sachverhalt aufklären, Verstöße verhindern und Disziplinarmaßnahmen ergreifen.

Die Mitarbeiter werden unter den gleichen Bedingungen wie zuvor automatisch zum neuen Arbeitgeber übernommen.

Ja – Sie können beim Arbeitsgericht Berufung einlegen.

Je nach Komplexität des Falles kann dies von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren dauern.

Vertrag, Rechnungen, Korrespondenz, Abnahmeprotokolle – je mehr Nachweise, desto besser.

Ja – Mediation ermöglicht es oft, einen Streitfall schneller und kostengünstiger beizulegen.

Ja, aber nur in Ausnahmefällen (z. B. Naturkatastrophen).

Im Allgemeinen fallen Gerichtskosten und Kosten für die Rechtsvertretung an.

Ja – z.B. durch eine actio pauliana, die Handlungen zum Nachteil des Gläubigers für ungültig erklärt.

Vorschreibende Maßnahmen basieren auf soliden Beweisen und sind schneller; Ermahnungen sind flexibler, aber langsamer.

Das hängt vom Vertrag und vom Völkerrecht ab – es lohnt sich, Schiedsklauseln aufzunehmen.

In der Regel 3 Jahre, in einigen Fällen ist die Laufzeit jedoch kürzer.

Wir laden Sie zur Zusammenarbeit ein.

Unsere Anwaltskanzlei besteht aus einem Team erfahrener Anwälte, die Ihnen in allen Angelegenheiten zur Seite stehen.

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