Die Änderung des Arbeitsgesetzbuches vom 9. März 2023 wurde im Gesetzblatt veröffentlicht. Sie setzt unter anderem die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie um. Sie tritt am 26. April in Kraft. Ziel dieser Änderungen ist es, günstigere rechtliche Rahmenbedingungen und ein Paket sozialer Rechte zu schaffen, um Arbeitnehmern mehr Sicherheit und Planbarkeit in ihren Arbeitsverhältnissen zu ermöglichen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Änderungen.

1. Verlassen

Die wichtigste Änderung im Arbeitsgesetzbuch wird die Garantie zusätzlicher Urlaubstage sein, mit deren Ziel es ist, den Arbeitnehmern die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu ermöglichen.

Es wird unbezahlter Pflegeurlaub eingeführt. Dieser kommt zum Einsatz, wenn ein Mitarbeiter ein Familienmitglied oder einen Haushaltsangehörigen unterstützen muss. Der Urlaub dauert fünf Tage.

Zusätzlich wird Sonderurlaub aufgrund höherer Gewalt gewährt. Dieser Urlaub steht in Notfällen im Zusammenhang mit familiären Angelegenheiten, die durch höhere Gewalt verursacht werden – wie Krankheit oder Unfall –, zur Verfügung. Je nach Inanspruchnahme wird der Urlaub für 2 Tage oder 16 Stunden pro Kalenderjahr gewährt. In diesem Fall behält der/die Arbeitnehmer/in Anspruch auf die Hälfte des Gehalts. Das Verfahren zur Meldung der Inanspruchnahme dieses Urlaubs entspricht dem bestehenden Antragsurlaub.

Die wichtigste Änderung, die der Gesetzgeber im Bereich Urlaub eingeführt hat, ist die Verlängerung des Elternurlaubs. Ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes gilt dieser für:

  • 41 Wochen – im Falle der Geburt eines Kindes gleichzeitig (zuvor betrug der Urlaub 32 Wochen).
  • 43 Wochen – im Falle einer Mehrlingsgeburt (vorher – 34 Wochen);

Auch die Dauer des Elternurlaubs für Eltern von Kindern mit einem Attest über eine schwere und irreversible Behinderung oder eine unheilbare, lebensbedrohliche Krankheit hat sich geändert – sie beträgt 65 bzw. 67 Wochen, abhängig von der Anzahl der geborenen Kinder.

Es ist zu beachten, dass jedem Elternteil neun Wochen ausschließlicher Elternurlaub zustehen. Dieser Urlaub ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.

Es ist zu beachten, dass der Zeitraum, in dem ein Elternteil/Vater Vaterschaftsurlaub nehmen kann, verkürzt wird – er beträgt nur noch 12 Monate.

Ergänzend sei erwähnt, dass ein Mitarbeiter, der Elternteil eines Kindes unter 8 Jahren ist, nicht eingestellt werden kann (ohne seine/ihre Zustimmung):

  • im Laufe der Zeit;
  • nachts;
  • im System der unterbrochenen Arbeitszeit;
  • Delegieren außerhalb des ständigen Arbeitsplatzes.

Ein solcher Mitarbeiter hat außerdem das Recht, einen Antrag auf flexible Arbeitszeitregelungen zu stellen.

2. Arbeitsvertrag für eine Probezeit

Der Gesetzgeber hat zudem einen erhöhten Schutz für Arbeitnehmer vorgesehen, die einen Arbeitsvertrag mit Probezeit abschließen. Die Vertragsdauer richtet sich grundsätzlich nach der vom Arbeitgeber angestrebten Beschäftigungsdauer. Demnach kann die Probezeit bei einem befristeten Vertrag von weniger als sechs Monaten einen Monat betragen, während sie bei einer befristeten Beschäftigung von mindestens sechs, aber weniger als zwölf Monaten zwei Monate dauern kann. Eine Verlängerung um einen Monat ist jedoch möglich, sofern dies durch die Art der Tätigkeit gerechtfertigt ist.

3. Befristeter Vertrag – Informationspflicht

Arbeitgeber müssen künftig die Beendigung eines Arbeitsvertrags oder eines befristeten Arbeitsvertrags begründen (bisher galt dies nur für unbefristete Verträge). Dies ermöglicht es, gegen die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags Widerspruch einzulegen und die Wiedereinstellung zu beantragen.

Darüber hinaus wird eine Pflicht eingeführt, die Gewerkschaft schriftlich über die geplante Beendigung eines Arbeitsvertrags zu informieren.

4. Antrag auf Änderung der Arbeitsbedingungen

Nach den geänderten Bestimmungen kann ein Arbeitnehmer, der seit mindestens sechs Monaten beschäftigt ist, einmal jährlich einen schriftlichen oder elektronischen Antrag an seinen Arbeitgeber stellen, um seine Arbeitsbedingungen zu ändern. Der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats antworten und im Falle einer Ablehnung seine Entscheidung begründen.

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