Am 18. April wurde dem Sejm der lang erwartete Gesetzentwurf zu Leistungen für Eltern vorgelegt, die Familie und Beruf vereinbaren müssen. Der Entwurf sieht drei verschiedene Leistungen vor: „Berufstätige Eltern“, „Betreuung in der Kindertagesstätte“ und „Haushaltshilfe“.

1. „Aktive Eltern im Berufsleben“

Die erste Leistung steht berufstätigen Eltern zur Verfügung, deren Kind nicht in einer Kinderkrippe, einem Kinderclub, einem Kindergarten oder von einer Tagesmutter betreut wird.

Die Leistung wird vom ersten Tag des Monats, in dem das Kind 12 Monate alt wird, bis zum letzten Tag des Monats vor dem Monat, in dem das Kind 36 Monate alt wird, gewährt.

Was die Beträge angeht, haben Eltern in der Regel Anspruch auf 1.500 PLN pro Monat für ihr Kind. Ein höherer Betrag – 1.900 PLN – wird Kindern gewährt, die einen Behindertenausweis besitzen und bei denen aufgrund einer erheblich eingeschränkten Fähigkeit zum selbstständigen Leben dauerhafte oder langfristige Betreuung oder Unterstützung durch eine andere Person erforderlich ist und deren Vormund an der Behandlung, Rehabilitation und Ausbildung beteiligt sein muss.

2. „Aktiv in der Kindertagesstätte“

Die Leistung „Aktiv in der Kita“ steht Eltern für ein Kind zur Verfügung, das eine Kita oder einen Kinderclub besucht oder von einer Tagesmutter betreut wird, jedoch nicht länger als bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, oder 4 Jahre alt, wenn es unmöglich oder schwierig ist, das Kind in die Vorschulerziehung aufzunehmen.

Wie bei der Leistung „Berufstätige Eltern“ beträgt die Leistung 1.500 PLN pro Monat, es sei denn, das Kind verfügt über eine Bescheinigung über eine Behinderung, die den Bedarf an dauerhafter oder langfristiger Betreuung oder Unterstützung durch eine andere Person aufgrund einer erheblich eingeschränkten Fähigkeit zum selbstständigen Leben und der Notwendigkeit der Beteiligung des Vormunds an der Behandlung, Rehabilitation und Ausbildung des Kindes bescheinigt. In diesem Fall beträgt die Leistung 1.900 PLN pro Monat. Wichtig ist jedoch, dass die Leistung die Kosten für die Betreuung der Kinder in einer Kinderkrippe, einem Kinderclub oder einer Tagesstätte nicht übersteigen darf.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Förderung nicht gewährt wird, wenn die von den Eltern für Kinderbetreuungseinrichtungen gezahlten Gebühren 120 % der durchschnittlichen Betreuungskosten übersteigen. Diese durchschnittlichen Betreuungskosten entsprechen den monatlichen Ausgaben der Kommunen für die Betreuung eines Kindes in einer solchen Einrichtung. Dies soll Preiserhöhungen bei Kinderbetreuungseinrichtungen verhindern.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Kosten für Verpflegung nicht in der Nutzungsgebühr enthalten sind.

Wichtig ist, dass diese Leistung auf das Bankkonto der Einrichtung überwiesen wird, die die Kindertagesstätte oder den Kinderclub betreibt oder einen Tagesbetreuer beschäftigt.

3. „Aktiv zu Hause“

Die letzte Leistung – „Aktiv zu Hause“ – steht der Mutter oder dem Vater (bzw. dem tatsächlichen Vormund des Kindes) vom ersten Tag des Monats, in dem das Kind 12 Monate alt wird, bis zum letzten Tag des Monats vor dem Monat zur Verfügung, in dem das Kind 36 Monate alt wird.

Die Zahlung beträgt 500 PLN pro Monat und Kind in der Familie.

Eine weitere interessante Lösung wäre die Einführung einer Bestimmung, wonach im Falle einer Verschwendung von Geldern aus dieser Leistung diese in Form von Sachleistungen oder in Form von Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen umgetauscht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Elternteil, der Leistungen aus dem „Active Parent“-Paket bezieht, keine weiteren Leistungen aus diesem Paket erhalten kann.

Wir möchten betonen, dass alle oben genannten Bedingungen auf dem Gesetzesentwurf der Regierung beruhen – sie können sich daher vor ihrer Einführung noch ändern.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 25. April 2024.

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