Um die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen, ist die genaue Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten – also der natürlichen oder juristischen Personen, die ein bestimmtes Unternehmen letztendlich kontrollieren oder von ihm profitieren – von zentraler Bedeutung. In Polen obliegt diese Aufgabe dem Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR). Damit dieses Register seine Funktionen effektiv erfüllen kann, ist es jedoch unerlässlich, dass die darin enthaltenen Informationen aktuell und korrekt sind. In diesem Zusammenhang wurden mit der am 10. November 2022 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Frist für die Datenmeldung an das CRBR von sieben auf 14 Tage verlängert. Die 14-tägige Frist beginnt mit der Eintragung des Unternehmens in das Nationale Gerichtsregister oder mit dem Zeitpunkt einer Änderung.

Die Einführung einer neuen Meldefrist soll es Unternehmern erleichtern, ihrer Meldepflicht gegenüber dem Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR) nachzukommen. In der Praxis hat sich die Sieben-Tage-Frist wiederholt als unzureichend erwiesen, insbesondere bei komplexeren Eigentümerstrukturen. Auch die Einholung einer rechtsgültigen oder qualifizierten Unterschrift durch ausländische Vertreter innerhalb dieser Frist erwies sich als problematisch. Durch die Verlängerung der Frist auf 14 Tage erhalten Unternehmen mehr Zeit, präzise und genaue Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zu machen.

Sanktionen

Trotz der Fristverlängerung ist zu beachten, dass die Nichteinhaltung der neuen Meldefrist schwerwiegende Folgen haben kann. Unternehmen, die die erforderlichen Änderungen am CRBR nicht innerhalb von 14 Tagen vornehmen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Million PLN belegt werden.

Erwähnenswert ist auch, dass gegen den wirtschaftlich Berechtigten, der seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, dem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung die notwendigen Informationen und Dokumente zur Meldung von Daten an das CRBR zur Verfügung zu stellen, eine Geldbuße von bis zu 50.000 PLN verhängt werden kann.

Wer muss sich bei CRBR melden?

Es sollte beachtet werden, dass gemäß Artikel 58 des Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung alle Handelsgesellschaften, mit Ausnahme von Aktiengesellschaften, sowie Trusts, europäische Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen verpflichtet sind, Informationen über wirtschaftlich Berechtigte zu melden.

Unternehmen, die sich in Liquidation oder im Konkurs befinden, sind ebenfalls verpflichtet, Änderungen ihrer Daten zu melden und diese im CRBR zu aktualisieren.

Zusammenfassung

Die Verlängerung der Frist von 7 auf 14 Tage bietet Unternehmen mehr Flexibilität und ermöglicht es ihnen, wichtige Informationen über wirtschaftlich Berechtigte zu sammeln, während gleichzeitig die Strafen für verspätete Einreichung beibehalten werden. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Einreichung eines Aktualisierungsberichts an das Zentrale Handelsregister (CRBR) haben, unterstützt unsere Kanzlei Wirtschaftskanzleien bei der Erstellung dieses Berichts. Wir freuen uns auf Ihre Zusammenarbeit.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 4. Oktober 2023.

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