Im Allgemeinen verjähren Steuern fünf Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Das bedeutet: Wenn die Frist für die Zahlung der Einkommensteuer für 2023 am 30. April 2024 abgelaufen ist, verjährt sie am 1. Januar 2030. „Im Allgemeinen“ bedeutet, dass es verschiedene Ereignisse gibt, die die Verjährungsfrist unterbrechen oder aussetzen und somit von Neuem beginnen lassen können.

Ein Gesetzesentwurf des Parlaments zur Änderung der Steuerverordnung und des Steuerstrafgesetzbuches sieht eine Anpassung dieser Regelung vor. Demnach soll die Verjährungsfrist von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Die Einkommensteuer für 2023 verjährt somit bereits am 1. Januar 2028 statt am 1. Januar 2030. Für Steuerschulden über 1.000.000 PLN bleibt die fünfjährige Verjährungsfrist jedoch bestehen. Darüber hinaus führt der Entwurf eine zehnjährige Verjährungsfrist für Steuerschulden ein, die auf Betrug beruhen und zu einer rechtskräftigen Verurteilung, zur Verhängung zusätzlicher Steuerschulden oder zum Missbrauch des Mehrwertsteuergesetzes geführt haben.

Dem Entwurf zufolge wird die Verjährungsfrist nicht bei jeder Einleitung eines fiskalischen Strafverfahrens ausgesetzt, sondern nur in Fällen, in denen eine zehnjährige Verjährungsfrist vorgesehen ist, und in Mehrwertsteuerfällen mit einem Betrag von über 1.000.000 PLN.

Die vorgeschlagene Lösung soll die Rechtsunsicherheit in Fällen beseitigen, in denen die Steuerbehörden ihre Ansprüche auf Steuerforderungen nicht geltend machen. Sie wird die Behörden zudem zu schnellerem Handeln zwingen, da die Frist für Steuerbescheide verkürzt wird. Auch die Frist zur Beitreibung von Forderungen gegenüber Steuersündern wird verlängert. Darüber hinaus dürfte die Änderung der Gründe für die Aussetzung der Verjährungsfrist das Problem der missbräuchlichen Einleitung von Steuerstrafverfahren zur Aussetzung der Verjährungsfrist weitgehend beseitigen. Dieses Problem hat jahrelang dazu geführt, dass Steuerbescheide von Verwaltungsgerichten aufgehoben wurden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 5. Juli 2024

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