Die Subvention kann sowohl Arbeitnehmern in einem Arbeitsverhältnis als auch Personen gewährt werden, die im Rahmen eines Mandatsvertrags, eines Heimarbeitsvertrags oder eines anderen Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen beschäftigt sind, auf den die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mandatsverträge Anwendung finden.
Unsere rechtliche Unterstützung für Sie
Wir bieten Rechtsberatung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Anti-Krisenschutzlösungen an.
Im Hinblick auf die Beantragung von Zuschüssen für Mitarbeitergehälter umfassen unsere Dienstleistungen insbesondere Folgendes:
- Beurteilung der Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt von Fördermitteln,
- Rechtliche Unterstützung bei der Einführung von wirtschaftsbedingten Kurzarbeit oder reduzierter Arbeitszeit sowie in Gesprächen mit der Arbeitnehmerseite, einschließlich der Mitwirkung an der Festlegung der Arbeitsbedingungen während der wirtschaftsbedingten Kurzarbeit oder reduzierten Arbeitszeit,
- Rechtsberatung bei der Erstellung einer Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung oder den Gewerkschaften und der Einreichung der Vereinbarung bei der zuständigen Behörde,
- Rechtliche Unterstützung bei der Erstellung des Förderantrags und der erforderlichen Anlagen, einschließlich der Ausarbeitung der notwendigen Erklärungen und Unterstützung beim Vervollständigen der Dokumentation,
- Einreichung eines Antrags beim zuständigen Arbeitsamt der Provinz,
- Vertretung vor dem zuständigen Arbeitsamt der Provinz in Angelegenheiten der Gewährung von Subventionen.
Falls wir Ihnen in dem oben genannten Bereich rechtliche Unterstützung anbieten können, kontaktieren Sie uns bitte.
