Die diese Woche für Sie vorbereitete Meldung betrifft eine der wichtigsten Änderungen, die durch die Gesetzesänderung eingeführt wurden: das neue Formular für die Bauplanung. Das Hauptziel des Gesetzgebers war es, die Anzahl der für Baugenehmigungsanträge einzureichenden Dokumente zu reduzieren und die Bearbeitung dieser Anträge zu beschleunigen.

Im Hinblick auf die neuen Bestimmungen wird das Bauprojekt aus Folgendem bestehen :

  1. Grundstücks- oder Gebietsentwicklungsprojekt, was Folgendes umfassen wird:
    1. Festlegung der Grenzen eines Grundstücks oder Gebiets,
    2. Lage, Umriss und Anordnung bestehender und geplanter Baustelleneinrichtungen, einschließlich Versorgungsnetze und Baumaschinen außerhalb der Baustelle,
    3. Verfahren zur Einleitung oder Behandlung von Abwasser,
    4. Kommunikationssystem und Grünflächengestaltung mit Angabe charakteristischer Elemente, Abmessungen, Höhen und gegenseitiger Abstände der Objekte im Verhältnis zur bestehenden und geplanten Bebauung benachbarter Gebiete,
    5. Informationen über den Einzugsbereich der Anlage;
  2. Architektur- und Bauplanung, was Folgendes umfassen wird:
    1. die räumliche Anordnung und architektonische Form bestehender und geplanter Gebäude,
    2. die geplante Nutzung der Gebäude, einschließlich der Anzahl der abzutrennenden Wohneinheiten, mit einer detaillierten Beschreibung der Wohnräume,
    3. charakteristische technische Parameter von Gebäuden,
    4. geotechnisches Gutachten und Informationen zur Gründungsmethode des Gebäudes,
    5. Entwicklung von Material- und technischen Lösungen, die Auswirkungen auf die Umgebung, einschließlich der Umwelt, haben
    6. ökologische Merkmale,
    7. Informationen zur technischen Ausstattung des Gebäudes, einschließlich der geplanten Wärmequelle(n) für die Heizung und die Warmwasserbereitung,
    8. Beschreibung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen
    9. Informationen über den Mindestanteil an Wohnräumen bei Mehrfamilienwohngebäuden
    10. eine Entscheidung, mit der die Zustimmung zur Abweichung von technischen und baulichen Vorschriften in besonders begründeten Fällen erteilt wird (sofern sie ergangen ist);
  3. technische Konstruktion, was Folgendes umfassen wird:
    1. entworfene Strukturlösungen für die Anlage zusammen mit den Ergebnissen von Statik- und Festigkeitsberechnungen,
    2. Energieeffizienz – im Falle von Gebäuden,
    3. notwendige technische und materielle Lösungen entwickelt,
    4. je nach Bedarf – geologisch-ingenieurtechnische Dokumentation oder geotechnische Bedingungen für die Gründung von Gebäuden,
    5. andere Designstudien.

Je nach Bedarf kann es erforderlich sein, dem Bauplan eine Erklärung des zuständigen Straßenbauamts über die Möglichkeit der Anbindung des Grundstücks an die Straße gemäß den Vorschriften für öffentliche Straßen (im Falle einer nationalen oder regionalen Straße) und der sich aus gesonderten Gesetzen ergebenden Verpflichtung zur Beifügung von Gutachten, Vereinbarungen und Genehmigungen (z. B. aufgrund der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes, des Wassergesetzes, des Naturschutzgesetzes) beizufügen.

Wichtig ist, dass nach der Änderung für einen Bauantrag nur noch drei statt vier Exemplare der Bauplanung benötigt werden . Durch die Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens wird die Bauaufsichtsbehörde von der Pflicht zur Bewertung der technischen Planung entlastet, was voraussichtlich zu schnelleren Entscheidungen führen wird.

Eine wichtige Änderung, die Bauträger im Wohnungsbau beachten sollten, ist die Einführung der Pflicht, in der Architektur- und Bauplanung von Mehrfamilienhäusern Angaben zur Anzahl der abzutrennenden Wohneinheiten sowie deren jeweiligen Anteile anzugeben . Diese Vorschrift kann Probleme verursachen, wenn während der Bauphase eine größere Einheit in zwei separate Einheiten aufgeteilt wird oder umgekehrt. Die Regelung erleichtert es jedoch den für die Ausstellung der Bescheinigung über die Unabhängigkeit der Wohneinheiten zuständigen Behörden, die Übereinstimmung der fertiggestellten Einheiten mit der Baugenehmigung gemäß Artikel 2 Absatz 1a des Gesetzes vom 24. Juni 1994 über das Eigentum an Wohneinheiten (Gesetzblatt 2020, Pos. 532) zu überprüfen.

Die Änderung sieht die Genehmigung des Bebauungsplans und des Architektur- und Bauplanungsentwurfs im Rahmen der Prüfung des Bauantrags vor. Der dritte Teil der Bauplanung, die technische Planung, wird der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Beantragung der Nutzungsgenehmigung vorgelegt . Die Änderung schreibt außerdem vor, dass der Bauplanung Anlagen beizufügen sind, die den Besitz der erforderlichen Baugenehmigungen belegen, sowie eine Erklärung des Planers und des prüfenden Planers, dass die Planung gemäß den geltenden Vorschriften und technischen Grundsätzen erstellt wurde.

Diese Woche laden wir Sie ein, unsere Website zu besuchen. Dort finden Sie einen umfassenden Vergleich der aktuellen und geänderten Bauvorschriften. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Vergleich hilft, die Änderungen zu verstehen.

Wie gewohnt laden wir Sie ein, unsere Artikel regelmäßig zu verfolgen: Letzte Woche haben wir darüber geschrieben, wie die Legalisierung ungenehmigter Bauten nach den Änderungen aussehen wird , und im nächsten Artikel erfahren Sie, wann eine technische Planung erforderlich sein wird.

Laden Sie die Tabelle mit den Änderungen herunter.

Dieses Material dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Autor:


Reihenherausgeber:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.