Die vierzehnte Meldung in der Reihe „Dienstagmorgens für Bauarbeiter“ befasste sich mit den geänderten Bestimmungen des Baugesetzes, die zusätzliche, obligatorische Sicherheitsvorkehrungen bei einer geplanten Nutzungsänderung eines Gebäudes oder eines Teils davon einführen.
Die oben genannten Sicherheitsvorkehrungen sind verpflichtend, sobald eine Änderung vorgenommen wird, die die Aufnahme oder Einstellung von Tätigkeiten in einem Gebäude oder einem Teil davon betrifft und die Brandschutzbestimmungen verändert . Gemäß dem hinzugefügten Artikel 71 Absatz 2a des Baugesetzes in der Fassung vom 19. September 2020 muss die Meldung einer Nutzungsänderung eines Gebäudes nach der anstehenden Änderung des Baugesetzes zusätzlich und vor allem zwingend ein speziell erstelltes Gutachten eines Brandschutzexperten enthalten .
Wenn also die beabsichtigte Nutzung eines bestimmten Wohngebäudes geändert wird, zum Beispiel in einen Kindergarten, oder ein Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus (sogenannter Wohnblock) in einen sogenannten Escape Room umgewandelt wird, ist es notwendig und zwingend erforderlich, eine professionelle Brandschutzbewertung vorzubereiten und einzuholen.
Die Verfasser der hier beschriebenen Gesetzesänderungen erinnerten sich vermutlich an das tragische Ereignis in einem Escape Room in Koszalin im Januar 2019. Daher führten sie die bereits erwähnte Pflicht zur Erstellung einer Brandschutzbewertung bei Nutzungsänderungen ein. Diese neue Regelung soll vor allem Nutzungsänderungen verhindern, die aufgrund der Nichteinhaltung von Brandschutzbestimmungen eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnten.
Die beschriebenen Bestimmungen treten sechs Monate nach Bekanntgabe der betreffenden Änderung in Kraft, also sechs Monate nach dem 18. März 2020.
Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass die überarbeiteten Bestimmungen des Baugesetzes, die die Einholung eines branchenspezifischen Gutachtens vorschreiben, primär der Stärkung sicherheitsrelevanter Aspekte dienen, insbesondere im Falle einer Nutzungsänderung von Gebäuden, die Auswirkungen auf den Brandschutz hat. Daher besteht kein Zweifel daran, dass die Änderung des Baugesetzes Veränderungen im aktuellen Arbeitsalltag von Architekten und anderen relevanten Institutionen nach sich ziehen wird.
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