Änderungen der Bargeldzahlungslimits, die ab dem 1. Januar 2023 gelten
Nach geltendem Recht gelten Bargeldgrenzen nur für Transaktionen zwischen Unternehmen, ab dem 1. Januar 2023 gelten die Grenzen jedoch auch für Barzahlungen zwischen Verbrauchern.
Die Obergrenze für Bargeldtransaktionen zwischen Unternehmen wurde vom polnischen Gesetzgeber mehrfach geändert. Gemäß Artikel 19 des Gesetzes vom 6. März 2018 – Handelsgesetz – müssen Zahlungen zwischen Unternehmen über Zahlungskonten erfolgen, wenn der Transaktionswert 15.000 PLN übersteigt. Dies bedeutet, dass Transaktionen zwischen Unternehmen nur bis zu einem Betrag von 15.000 PLN bar abgewickelt werden können. Ab dem 1. Januar 2023 wird diese Transaktionsgrenze jedoch im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des sogenannten „Polnischen Deals“ auf 8.000 PLN gesenkt.
Aufgrund der Anwendung neuer Vorschriften müssen Transaktionen in folgenden Fällen über ein Zahlungskonto abgewickelt werden:
- Die andere Vertragspartei ist ein anderer Unternehmer
- Bei einer einmaligen Zahlung von mehr als 8.000 PLN oder dem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in PLN zum durchschnittlichen Wechselkurs, der von der Nationalbank Polens am letzten Geschäftstag vor dem Datum der Transaktion bekannt gegeben wurde.
Folglich verliert der Unternehmer, wenn er die oben genannte Regelung nicht einhält, das Recht, den Teil des Betrags, der 8.000 PLN übersteigt, zu begleichen.
Wie bereits erwähnt, gelten die jüngsten Änderungen auch für Verbraucher. Ab dem 1. Januar 2023 tritt die Änderung von Artikel 7b** des Verbraucherrechtegesetzes in Kraft. Gemäß dieser Bestimmung sind Verbraucher verpflichtet, Zahlungen über ein Zahlungskonto abzuwickeln, wenn der Gesamtbetrag einer Transaktion mit einem Unternehmen – unabhängig von der Anzahl der Zahlungen – 20.000 PLN oder den entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung übersteigt. Es ist wichtig zu betonen, dass die neuen Regelungen keine rechtlichen Konsequenzen für Verbraucher vorsehen, die Transaktionen über 20.000 PLN bar bezahlen. Die Folgen einer solchen Barzahlung betreffen jedoch den Zahlungsempfänger, also das Unternehmen.
Die Einführung neuer Vorschriften zielt primär darauf ab, das Finanzsystem des Staates zu stärken und illegale Aktivitäten einzudämmen. Zweifellos werden solche Maßnahmen sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher eine Reihe neuer Schwierigkeiten und Einschränkungen mit sich bringen.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
* Gesetz vom 6. März 2018 – Unternehmergesetz, Gesetzblatt 2021, Pos. 162
** Gesetz vom 30. Mai 2014 – Verbraucherrechtegesetz, Gesetzblatt 2020, Pos. 287
