Die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 ist Teil der EU-Strategie zur Beschleunigung der Energiewende und zur Erreichung ihrer Klimaziele. Sie führt wesentliche Änderungen bei der Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen ein und beinhaltet Änderungen an drei wichtigen Rechtsvorschriften: der Richtlinie (EU) 2018/2001 (über erneuerbare Energiequellen), der Verordnung (EU) 2018/1999 (über Energie- und Klimamanagement) und der Richtlinie 98/70/EG (über Kraftstoffqualität).
Erhöhung des Ziels für erneuerbare Energien
Die Richtlinie 2023/2413 setzt ein ehrgeizigeres Ziel für erneuerbare Energien bis 2030: 42,5 % erneuerbarer Energien sollen die gesamte Energieerzeugung der Europäischen Union ausmachen. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung gegenüber dem vorherigen Ziel von 32 % bis 2030 (Richtlinie 2018/2001). Diese Erhöhung trägt der Notwendigkeit Rechnung, die Energiewende in der EU zu beschleunigen, um die Herausforderungen der Klimaneutralität bis 2050 zu bewältigen. Das Erreichen dieses höheren Ziels für erneuerbare Energien wird dazu beitragen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Luftqualität zu verbessern, die Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe zu verringern und die Entwicklung lokaler Energiequellen zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die EU-Mitgliedstaaten ehrgeizigere Pläne und Maßnahmen umsetzen. Dies erfordert Investitionen in neue Technologien, den Ausbau der Energieinfrastruktur und eine Reform des Energiemarktes. Länder, die bereits einen höheren Anteil erneuerbarer Energien erreicht haben, können flexiblere Ziele verfolgen, während Länder mit geringeren Ressourcen ihre Politik anpassen müssen.
Unterstützung für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen
Das Genehmigungsverfahren für den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, darunter Windparks, Solarkraftwerke und Biogasanlagen, soll vereinfacht werden. Viele Mitgliedstaaten hatten mit Verzögerungen aufgrund langwieriger Verwaltungsverfahren zu kämpfen, die die Projektdurchführungszeiten beeinträchtigten. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Wartezeiten für Verwaltungsentscheidungen zu verkürzen und eine schnellere Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Sie sieht außerdem die Förderung moderner und innovativer Technologien für erneuerbare Energien vor, wie z. B. Energiespeicher, intelligente Stromnetze und Wasserstofftechnologien. Diese Innovationen ermöglichen ein effektives Management erneuerbarer Energien, was insbesondere bei instabiler Versorgung (z. B. bei Wind- oder Solarenergie) von Bedeutung ist. Der Gesetzgeber sieht zudem vor, die Verfügbarkeit von EU- und nationalen Fördermitteln für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien zu erhöhen, um die Finanzierung kostspieliger Investitionen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit geringerem Kapitalzugang, zu ermöglichen.
Die wachsende Bedeutung erneuerbarer Energien im Verkehr
Die Richtlinie legt besonderen Wert auf den Ausbau erneuerbarer Energien im Verkehrssektor, einem der zentralen Bereiche für die Dekarbonisierung. Der Verkehrssektor ist einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen in der EU. Daher ist der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehrssektor unerlässlich, damit die EU ihre Klimaziele erreichen kann. Die Richtlinie fördert die Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor, insbesondere von Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation, die eine geringere Umweltbelastung als Biokraftstoffe der ersten Generation aufweisen. Bioenergie aus landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und kommunalen Abfällen sowie aus Algen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sie die Produktion erneuerbarer Kraftstoffe ermöglicht, ohne landwirtschaftliche Flächen zu beanspruchen. Die Richtlinie unterstützt die Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe, einschließlich E-Fuels, synthetischer Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien. Diese gelten als Lösung für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors, insbesondere in Sektoren mit unzureichender Stromversorgung (z. B. Schifffahrt und Luftfahrt). Wasserstoff, insbesondere grüner Wasserstoff, wird zu einem Schlüsselelement der Transformation des Verkehrssektors. Die Richtlinie fördert die Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr (Busse, Züge) und im Schwerlastverkehr. Wasserstoff gilt als Energieträger, der in verschiedenen Wirtschaftssektoren, darunter auch im Verkehrssektor, eingesetzt werden kann und dort emissionsfreies Fahren ermöglicht. Um die Entwicklung des Elektro- und Wasserstoffverkehrs zu fördern, unterstützt die Richtlinie den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Wasserstofftankstellen. Dies trägt zum Übergang zu alternativen Kraftstoffen im Verkehrssektor bei und erhöht die Verfügbarkeit von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen. Die Richtlinie unterstreicht die Notwendigkeit, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen und legt hierfür neue nationale Ziele fest. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor schrittweise zu erhöhen und die Entwicklung des Marktes für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge zu fördern.
Die Richtlinie 2023/2413 zielt nicht nur darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energiemix der EU zu erhöhen, sondern auch deren Nutzung im Verkehrssektor und anderen Bereichen deutlich zu verbessern. Neue Ziele, vereinfachte Verwaltungsverfahren, die Förderung innovativer Technologien und ein verbesserter Zugang zu Finanzierungen sollen die EU bei der Erreichung ihrer ambitionierten Klimaziele unterstützen. Die Stärkung der Rolle erneuerbarer Energien im Verkehrssektor, unter anderem durch die Entwicklung von Biokraftstoffen, Wasserstoff und E-Fuels, ist entscheidend für die Reduzierung der Emissionen in diesem Sektor, der eine der größten Herausforderungen im Kampf gegen den Klimawandel darstellt.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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