Die Liste der Gesetzes- und Programmvorhaben des Ministerrats enthält die Annahmen zum Gesetzentwurf – Gesetz über gewerbliches Eigentum (Projektnummer: UC81). Der Entwurf sieht bedeutende Änderungen vor, insbesondere solche zur Angleichung der polnischen Vorschriften an die EU-Vorgaben. Der Verfasser benennt das Ziel dieser Verordnung als die Förderung innovativer Aktivitäten, die durch ein effektives und optimales Schutzsystem unterstützt werden sollen. Es besteht kein Zweifel, dass innovative Aktivitäten nur dann wirklich gedeihen können, wenn die entwickelten Erfindungen beispielsweise auf einen wirksamen Patentschutz zählen können. Auch Marken und Geschmacksmuster spielen eine wichtige Rolle beim Schutz aufstrebender Marken und beim Aufbau ihres Rufs.
Gemäß den Projektannahmen soll ein besserer Schutz des gewerblichen Eigentums durch neue Lösungen erreicht werden, die den Schutz ausschließlicher Rechte ermöglichen, Verfahren vereinfachen und beschleunigen, einschließlich der Verkürzung der Schutzdauer. Auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nutzer des gewerblichen Eigentumsschutzsystems – also Unternehmer, Vertreter von Institutionen des Wirtschaftsumfelds und die wissenschaftliche Gemeinschaft – wurde thematisiert.
Das Projekt setzt außerdem die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Designs um und berücksichtigt die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 2023/2411 vom 27.10.2023).
Im Bereich der Gebrauchsmuster zielt die Änderung primär darauf ab, die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen. Geplant ist, das derzeitige Prüfungsverfahren durch ein Registrierungssystem zu ersetzen, wodurch sich die Bearbeitungszeit von durchschnittlich 24 Monaten auf etwa 12 Monate verkürzen soll. Die Entscheidung über die Erteilung eines Gebrauchsmuster-Registrierungsrechts wird nach Prüfung der formalen Anforderungen des Antrags getroffen.
Im Bereich der Industriedesigns werden EU-Vorschriften umgesetzt, die die Schutzgrundsätze für Industriedesigns grundlegend verändern. Um die vollständige Harmonisierung nationaler Lösungen mit EU-Standards zu gewährleisten, wurden eine Definition des Industriedesigns und Schutzbedingungen vorgeschlagen. Erwähnenswert ist die neue Definition des Industriedesigns gemäß der Richtlinie 2024/2823 vom 23. Oktober 2024. Demnach bezeichnet „Industriedesign“ das Erscheinungsbild eines gesamten Produkts oder eines Teils eines Produkts, das sich aus den Eigenschaften des Produkts selbst oder seiner Dekoration ergibt, insbesondere aus Linien, Konturen, Farben, Form, Textur oder Materialien, einschließlich Bewegung, Übergängen oder jeglicher anderer Art der Animation dieser Eigenschaften.
Im Bereich der geografischen Angaben wurden Lösungen eingeführt, um die nationalen Vorschriften an die Verordnung 2023/2411 anzugleichen. Die vorgeschlagenen Regelungen zielen darauf ab, das Verfahren zur Prüfung von Registrierungsanträgen festzulegen und die für die Bewertung dieser Anträge zuständigen Behörden und Institutionen zu benennen. Im Bereich der Marken führt der Gesetzentwurf eine klare Trennung zwischen materiellen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen ein. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines vorläufigen Erfindungsanmeldungssystems vor, das den frühzeitigen Schutz der Rechte von Erfindern ermöglicht.
Der Gesetzesentwurf weckt die Hoffnung auf die Verabschiedung bedeutender und gerechtfertigter Lösungen im gewerblichen Rechtsschutz. Daher ist es notwendig, den vollständigen Gesetzesentwurf abzuwarten und anschließend die darin enthaltenen detaillierten Bestimmungen zu analysieren.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 23. Januar 2025
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