Im Jahr 2022 müssen wir uns auf einige Änderungen im Arbeitsrecht einstellen. Telearbeit und Alkoholtests für Mitarbeiter sollen eingeführt und geregelt werden. Bereits seit dem 29. Januar 2022 gelten Regelungen zu Änderungen bei der Beschäftigung von Ausländern.

Fernarbeit

Ende 2021 erschien auf der Website des Regierungsgesetzgebungszentrums ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches und anderer Gesetze, der die Einführung und umfassende Regelung von Fernarbeitseinrichtungen im Gesetzbuch vorsah.

Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist diese Art der Arbeitsregelung nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich, die entweder bei Abschluss des Arbeitsvertrags oder im Laufe des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Auf Wunsch des Arbeitgebers ist die Zuweisung von Fernarbeit jedoch nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer eine Erklärung über die erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen für diese Arbeit vorlegt, und zwar in zwei Fällen:

1) während der Dauer eines Ausnahmezustands, einer Epidemiegefahr oder eines Epidemiezustands und für 3 Monate nach deren Aufhebung, oder
2) wenn dies aufgrund der Verpflichtung des Arbeitgebers erforderlich ist, dem Arbeitnehmer sichere und hygienische Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, es sei denn, die Gewährleistung dieser Bedingungen am derzeitigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ist aus Gründen, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat, vorübergehend unmöglich.

Es ist wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer, die während ihrer Beschäftigung im Homeoffice gearbeitet haben, die Möglichkeit haben, die Wiederherstellung ihrer vorherigen Arbeitsbedingungen zu beantragen. Auch der Arbeitgeber kann einen solchen Antrag stellen. Weder die Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit noch die Ablehnung einer Änderung der Arbeitsbedingungen hin zu Homeoffice stellen einen Kündigungsgrund dar.

Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Reihe von Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die erfüllt werden müssen, bevor der Arbeitnehmer mit der Fernarbeit beginnt. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung der notwendigen Materialien und Arbeitsmittel, die technische Unterstützung und Schulung im Umgang mit den Arbeitsmitteln sowie die Bereitstellung der notwendigen Informationen für die gegenseitige Kommunikation aus der Ferne oder auf eine andere mit dem Arbeitgeber vereinbarte Weise.

Nüchternheitsprüfungen der Mitarbeiter

Einem späteren Entwurf zufolge würde das Arbeitsgesetzbuch die Möglichkeit für Arbeitgeber einführen, Nüchternheitskontrollen bei ihren Angestellten durchzuführen. Hierfür müssten die zu kontrollierende(n) Personengruppe(n), die Methode und die Durchführung der Kontrolle im Tarifvertrag, in der Betriebsordnung oder in einer Bekanntmachung festgelegt werden. Einem Angestellten, der positiv auf Alkohol getestet wird, wird die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz untersagt.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass, sofern dies zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten oder anderer Personen oder zum Schutz des Eigentums des Arbeitgebers erforderlich ist, Tests auf Substanzen mit alkoholähnlicher Wirkung eingeführt werden können. Eine Liste dieser Substanzen wird vom Gesundheitsminister erstellt.

Ein Arbeitnehmer kann mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn er nach dem Konsum von Alkohol oder einer Substanz mit alkoholähnlicher Wirkung zur Arbeit erscheint oder wenn er während der Arbeit Alkohol konsumiert oder eine Substanz mit alkoholähnlicher Wirkung einnimmt.

Beschäftigung von Ausländern

Ein Gesetz zur Änderung der Bestimmungen für die Beschäftigung von Ausländern ist kürzlich in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, den gesamten Prozess der Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern zu vereinfachen.

Ab dem 29. Januar 2022 werden Entscheidungen über befristete Aufenthaltserlaubnisse für Ausländer innerhalb von 60 Tagen getroffen. Einspruchsverfahren müssen innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein.

Gleichzeitig wurde die zulässige Beschäftigungsdauer auf Grundlage einer Erklärung zur Arbeitsübertragung an einen Ausländer von sechs auf 24 Monate verlängert. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen zur Vergütung von Ausländern geändert: Die Voraussetzung eines regelmäßigen Einkommens, das den Lebensunterhalt für den Arbeitnehmer und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen deckt, wurde durch die Voraussetzung ersetzt, dass der Ausländer den jeweils geltenden Mindestlohn erhält.

Das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Ausländer soll daher einfacher und unkomplizierter gestaltet werden, und die Beschäftigungsbedingungen hinsichtlich der Vergütung sollen an die der einheimischen Arbeitnehmer angeglichen werden.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.


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