Der Sejm verabschiedete am 10. Januar 2023 eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches bezüglich Nüchternheitstests und Fernarbeit. Das Gesetz wartet nun auf die Unterschrift des Präsidenten.
Die Regelungen zu Nüchternheitstests könnten im Januar 2023 in Kraft treten, während die Regelungen zur Fernarbeit Ende März oder Anfang April 2023 in Kraft treten werden.
1. Nüchternheitsprüfung
Der Arbeitgeber kann Nüchternheitstests für Arbeitnehmer oder Tests auf das Vorhandensein von Substanzen mit ähnlicher Wirkung wie Alkohol in ihren Körpern einführen, wenn dies erforderlich ist, um den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern oder anderen Personen oder den Schutz von Eigentum zu gewährleisten.
- Wie implementiert man Nüchternheitstests?
- Wann darf die Nüchternheit eines Mitarbeiters überprüft werden?
- Welche Forschungsmethoden können angewendet werden?
- Muss ein Mitarbeiter, der unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer Substanzen steht, entlassen werden?
- Wann verbietet ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Arbeit?
2. Fernarbeit
Die Definition von Fernarbeit legt fest, dass es sich um Arbeit handelt, die ganz oder teilweise an einem vom Arbeitnehmer angegebenen und jeweils mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort, einschließlich der Wohnadresse des Arbeitnehmers, ausgeführt werden kann, insbesondere unter Verwendung direkter Fernkommunikationsmittel.
- Wie führt man neue Vorschriften ein?
- Kann ein Mitarbeiter jederzeit von zu Hause aus arbeiten?
- Kann ein Arbeitgeber einen Angestellten ins Homeoffice schicken?
- Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemäß den neuen Bestimmungen?
- Wird jeder Mitarbeiter die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten?
- Wem kann die Arbeit im Homeoffice nicht verweigert werden?
- Kann ein Mitarbeiter während der Arbeit im Homeoffice überwacht werden?
- Wer trägt die Kosten für Fernarbeit?
Wenn Sie an den oben genannten Themen interessiert sind oder sich fragen, wie Sie diese Änderungen in Ihrem Unternehmen umsetzen können, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Rechtsanwältin Izabela Cybul-Gruba – i.cybul@kglegal.pl und Rechtsanwältin Marta Chodzińska – m.chodzinska@kglegal.pl .
Als Anwaltskanzlei haben wir Maßnahmen ergriffen, um ein entsprechendes Kompendium zu veröffentlichen, in dem die eingeführten Änderungen und ihre Folgen erläutert werden. Außerdem erstellen wir gemeinsam mit unseren Experten Aufnahmen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Änderungen im Arbeitsgesetzbuch befassen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
