Im heutigen Artikel unserer Reihe „Rechtsberatung für Landwirte“ möchten wir Sie darüber informieren, dass das Antragsverfahren für Fördergelder für Junglandwirte am 2. Juni 2025 begonnen hat. Erfreulicherweise dürfte es Junglandwirten dank Änderungen im Bewertungssystem, auf die wir später noch genauer eingehen werden, leichter fallen, Fördermittel zu erhalten. Unserer Meinung nach waren diese Änderungen dringend notwendig und wurden von den Junglandwirten lange erwartet, die wiederholt den Wunsch nach einer Anpassung der Vergaberegeln im Förderprogramm „Junglandwirt“ geäußert hatten.
Die Änderungen betreffen das Punktesystem, das die Vergabe der Prämie bestimmt. Sie erleichtern jungen Landwirten den Zugang zu Fördermitteln. Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung berücksichtigte dabei das Feedback der jungen Landwirte, die angemerkt hatten, dass es äußerst schwierig sei, die erforderliche Punktzahl zu erreichen.
Wir betonen jedoch, dass die Mindestpunktzahl von 7 Punkten unverändert bleibt.
Was hat sich also konkret geändert? Eine wesentliche Neuerung ist die höhere Punktzahl für den Erwerb beruflicher Qualifikationen, wobei jede Bildungsstufe an Wert gewinnt. Dies soll die Erweiterung von Wissen und Fähigkeiten fördern, die heute besonders wichtig ist. Die Landwirtschaft befindet sich im Wandel; die Einführung intelligenter Lösungen (sogenannte Landwirtschaft 4.0) erhöht die Bedeutung neuer Technologien, die spezialisiertes Wissen erfordern.
Darüber hinaus wurde die maximale Punktzahl, die erreicht werden kann, von 4 auf 5 Punkte erhöht. Dies ist jedoch nur eine von vielen Neuerungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der Betriebsübernahme und des Altersunterschieds. In diesem Jahr ist eine vollständige Betriebsübernahme nicht mehr erforderlich, um Punkte für den Altersunterschied zu erhalten. Landwirte, die sich für eine vollständige Betriebsübernahme entscheiden, haben jedoch in diesem Jahr eine höhere Chance auf eine Subvention. Dies liegt daran, dass die Punktzahl für die Betriebsübernahme von 4 auf 5 Punkte erhöht wurde.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auch Viehhalter Grund zur Freude haben. Unsere Analyse zeigt, dass die Punktzahl für die Tierproduktion gestiegen ist. Wenn mehr als 50 % des gesamten wirtschaftlichen Ertrags eines Betriebs aus diesem Sektor stammen, können Sie 3 Punkte erhalten.
Die Liste der förderfähigen Investitionen bleibt
gegenüber dem Vorjahr unverändert, was bedeutet, dass die Zuschüsse für Bauvorhaben oder den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden können.
In Zeiten steigender Grundstückspreise ist dies ein kontinuierlicher und wertvoller Beitrag zur Erweiterung der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Darüber hinaus kann der Zuschuss auch für den Kauf von Nutztieren oder neuen Landmaschinen verwendet werden. Das Programm „Junglandwirte“ bietet zahlreiche Investitionsmöglichkeiten. Ein Teil des Zuschusses kann für den Kauf von Produktionsmitteln wie Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Saatgut verwendet werden.
Ungeachtet dessen möchten wir Sie auf einige Punkte im Antragsverfahren hinweisen, die äußerst wichtig sind und von Junglandwirten oft übersehen werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Ausarbeitung des Businessplans entscheidend ist. Wir haben wiederholt bewiesen, dass nur ein gut vorbereiteter Businessplan zu einem erfolgreichen Antrag führt. Daher betonen wir, dass ein Businessplan realistisch, schlüssig und durchdacht sein sollte.
Es sollte beachtet werden, dass mindestens 70 % des Subventionswerts für Anlagevermögen verwendet werden müssen. Landwirte konzentrieren sich oft auf die Ausgaben, ohne jedoch anzugeben, wie sich diese auf die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs und die Umsetzung der Geschäftsplanindikatoren innerhalb von 3 Jahren auswirken werden.
Wichtig ist auch, dass der Junglandwirt nach Erhalt der ersten Subventionsrate verpflichtet ist, den Betrieb mindestens fünf Jahre lang als Betriebsleiter zu führen. Dies ist eine langfristige Verpflichtung, die selbstverständlich vollständig erfüllt werden muss, um negative Folgen zu vermeiden.
Wir erleben häufig, dass Landwirte ihre Anträge erst kurz vor Fristende einreichen. Dies birgt das Risiko, dass der Businessplan die Anforderungen nicht erfüllt oder unrealistische Annahmen enthält, die der Landwirt nicht umsetzen kann. Daher möchten wir Sie daran erinnern, dass Junglandwirte ihre Anträge bis zum 31. Juli 2025 einreichen können. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge elektronisch über die ARiMR-Plattform für elektronische Dienstleistungen (PUE) eingereicht werden müssen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 25. Juni 2025.
