Am 5. Dezember 2024 wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches vorgelegt, der wesentliche Änderungen hinsichtlich der Transparenz der Vergütung vorsieht. Gemäß der geplanten Änderung des Arbeitsgesetzbuches sollen Vergütung und deren Höhe sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch vor dessen Begründung offengelegt werden.

Kann das Gehalt jetzt offengelegt werden?

Nach der geltenden Fassung des Arbeitsgesetzbuches sind Arbeitgeber verpflichtet, die Würde und die sonstigen Persönlichkeitsrechte ihrer Arbeitnehmer zu achten. Zu den Persönlichkeitsrechten gehört auch die Information über die Höhe der ihnen zustehenden Vergütung. Daher ist es allgemein üblich, die individuelle Vergütung eines Arbeitnehmers nicht offenzulegen.

Der Oberste Gerichtshof entschied in einem Beschluss von sieben Richtern des Obersten Gerichtshofs vom 16. Juli 1993 (I PZP 28/93), dass das Recht einer Gewerkschaft, „die Höhe der Arbeitnehmerentlohnung zu kontrollieren, nicht das Recht impliziert, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers Auskunft über die Höhe der Arbeitnehmerentlohnung vom Arbeitgeber zu verlangen. Die Offenlegung der Höhe der Arbeitnehmerentlohnung durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers kann eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Sinne der Artikel 23 und 24 des Bürgerlichen Gesetzbuches darstellen.“

In der Begründung des Beschlusses wies der Oberste Gerichtshof darauf hin, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der Höhe seiner Vergütung das „Recht zu schweigen“ habe.

Die Offenlegung von Einkünften ohne Zustimmung des Arbeitnehmers könnte den Arbeitgeber einer Haftung für Schäden wegen Verletzung der persönlichen Rechte des Arbeitnehmers aussetzen.

Was beinhalten die neuen Bestimmungen?

Die angekündigten Änderungen sehen ein Verfahren vor, das es Arbeitnehmern ermöglicht, von ihren Arbeitgebern Informationen über ihr individuelles Gehaltsniveau und ihr durchschnittliches Gehaltsniveau anzufordern.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zu antworten. Eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann eine Geldstrafe zwischen 1.000 PLN und 30.000 PLN nach sich ziehen.

Wann treten die Bestimmungen in Kraft?

Dem eingereichten Entwurf zufolge sollen die neuen Bestimmungen sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Da sich der Entwurf jedoch erst im Anfangsstadium des Gesetzgebungsverfahrens befindet, lässt sich nur schwer vorhersagen, wann und in welcher Form die Bestimmungen in Kraft treten werden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 13. Dezember 2024

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