Das polnische Steuersystem gilt als eines der komplexesten. Dies liegt unter anderem an seiner kasuistischen Natur. Die steuerliche Behandlung eines Ereignisses kann von einem einzigen Detail oder der Beurteilung einer auslegenden Behörde abhängen. Zudem bestehen Pflichten für bestimmte Steuerzahlergruppen. Eine davon ist die seit 2021 geltende Pflicht zur Offenlegung der umgesetzten Steuerstrategie.
Diese Verpflichtung wurde zwei Gruppen von Körperschaftsteuerzahlern auferlegt:
1) Steuerkapitalgruppen,
2) Steuerpflichtige, die keine Steuerkapitalgruppen sind und deren Einnahmen im Steuerjahr, das im vorangegangenen Kalenderjahr endete, den Gegenwert von 50 Millionen Euro, umgerechnet in PLN, zum durchschnittlichen Euro-Wechselkurs überstiegen, der von der Nationalbank von Polen am letzten Geschäftstag des Kalenderjahres vor dem Jahr, in dem die Daten der einzelnen Steuerpflichtigen veröffentlicht wurden, bekannt gegeben wurde.
Diese Einrichtungen sind verpflichtet, Informationen über die umgesetzte Steuerstrategie für das Steuerjahr, die in polnischer Sprache erstellt oder ins Polnische übersetzt wurden, bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Steuerjahres auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Wenn das Steuerjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müssen die betroffenen Unternehmen daher bis zum 31. Dezember 2023 Informationen über ihre Steuerstrategie auf ihrer Website veröffentlichen.
Die veröffentlichten Informationen sollten Folgendes umfassen:
1) Informationen über die:
a) Prozesse und Verfahren des Steuerpflichtigen zur Erfüllung der sich aus steuerrechtlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen und zur Sicherstellung ihrer ordnungsgemäßen Erfüllung,
b) freiwilligen Formen der Zusammenarbeit mit den Organen der nationalen Steuerverwaltung,
2) Informationen über die Erfüllung der Steuerpflichten des Steuerpflichtigen im Gebiet der Republik Polen, zusammen mit Informationen über die Anzahl der dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung vorgelegten Steuermodelle, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Steuerarten,
3) Angaben zu:
a) Transaktionen mit verbundenen Unternehmen, deren Wert 5 % der Bilanzsumme im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften übersteigt, ermittelt auf der Grundlage des zuletzt genehmigten Jahresabschlusses des Unternehmens, einschließlich Unternehmen, die nicht in der Republik Polen steuerlich ansässig sind,
b) Umstrukturierungsmaßnahmen, die vom Steuerpflichtigen geplant oder durchgeführt werden und die sich auf die Höhe der Steuerschulden des Steuerpflichtigen oder verbundener Unternehmen auswirken können,
4) Informationen über Anträge des Steuerpflichtigen auf Erteilung von:
a) einer allgemeinen Steuerauslegung,
b) einer individuellen Steuerauslegung,
c) verbindlichen Steuersatzinformationen, d) verbindlichen Verbrauchsteuerinformationen,
5) Informationen über die Steuerabwicklung des Steuerpflichtigen in Gebieten oder Ländern, in denen schädlicher Steuerwettbewerb herrscht (Steueroasen) – ausgenommen Informationen, die unter Geschäfts-, Industrie-, Berufs- oder Produktionsprozessgeheimnisse fallen.
Eine Steuerstrategie sollte jährlich veröffentlicht werden. Die Tatsache, dass sich die erforderlichen Informationen im Laufe des Steuerjahres nicht geändert haben, befreit das Unternehmen nicht von der Pflicht zur Veröffentlichung des Dokuments.
Neben der Pflicht zur Veröffentlichung der Strategieumsetzung müssen Unternehmen dem Leiter des Finanzamts innerhalb derselben Frist auch die Webadresse mitteilen, unter der die Strategie veröffentlicht wurde. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 PLN geahndet.
Universitäten und Steuerzahler, die eine Kooperationsvereinbarung mit dem Leiter der nationalen Steuerverwaltung abgeschlossen haben, sind von der Pflicht zur Veröffentlichung einer Steuerstrategie befreit.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 13. Oktober 2023.
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