Erweiterung des SENT-Systems auf Beton und Baumischungen
Der Gesetzentwurf der Regierung zur Erweiterung des SENT-Systems wurde dem Sejm vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, das Steuersystem weiter zu verschärfen, insbesondere bei der Herstellung und dem Verkauf von Transportbeton und anderen Baumischungen auf Basis mineralischer Bindemittel.
Obwohl bereits seit einigen Jahren ein System zur Überwachung des Güterverkehrs besteht, haben Gesetzgeber eine Steuerschlupfloch im Baugewerbe entdeckt. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die sogenannte Grauzone zu verringern und die Kontrolle über den Handel mit ausgewählten Betonbaustoffen zu verstärken.
Welche Waren sollen vom SENT-System abgedeckt werden?
Das Projekt geht davon aus, dass die folgenden Transporte der Registrierungspflicht im SENT-System unterliegen:
- Transportbeton,
- Warenmörser,
- Bodenunterlagen,
- Zement-Sand-Bettung,
- CBGM-Mischungen (Estrich, Estrich),
- andere Mischungen auf Basis mineralischer Bindemittel in Form einer Masse, die zum Gießen, Verstreuen, Einbauen oder Verwenden geeignet ist.
Der Transport von fertigen Betonprodukten bleibt jedoch von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Neue Pflichten für Leistungsempfänger – nicht nur für Unternehmer
Eine wesentliche Änderung besteht in der Ausweitung der Pflichten nicht nur auf Transportunternehmen, sondern auch auf Warenempfänger. Warenempfänger müssen den Empfang der Lieferung bestätigen. Diese Pflicht gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, wobei die Bestätigung bei Privatpersonen vom Lieferanten zu erbringen ist.
Finanzsanktionen
Das Projekt sieht die Einführung einer Geldstrafe von 5.000 PLN für folgende Verstöße vor:
- Im System ist keine Bestätigung des Wareneingangs vorhanden
- ergänzende Daten, die nicht mit dem tatsächlichen Sachverhalt übereinstimmen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Nichteinhaltung von Formalitäten – selbst wenn die Lieferung tatsächlich abgeschlossen ist – zu empfindlichen finanziellen Strafen führen kann.
Kleidung und Schuhe unterliegen ebenfalls der Aufsicht
Parallel dazu wartet bereits eine frühere Änderung des Gesetzes über das SENT-System auf ihr Inkrafttreten, die den Katalog der meldepflichtigen Waren um den Transport von Bekleidung und Schuhen erweitert.
Zusammenfassung
Die vorgeschlagenen Änderungen am SENT-System sind Teil einer umfassenderen Strategie zur Verschärfung des Mehrwertsteuersystems und zur Eindämmung der Schattenwirtschaft im Baugewerbe. Um finanzielle Strafen zu vermeiden, ist in der Praxis neben einer korrekten Transportmeldung auch eine zeitnahe und genaue Lieferbestätigung erforderlich.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 16. Februar 2026 .
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