Im heutigen Artikel unserer Reihe „Rechtsanwalt auf dem Bauernhof“ weisen wir auf eine wichtige Frist hin, die Sie in den Sommerferien auf keinen Fall verpassen sollten. Außerdem möchten wir Ihnen ein wertvolles Programm vorstellen, mit dem Sie durch die Aufforstung Ihres Landes Geld verdienen können.
Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen und privater Wälder können bis zum 31. Juli 2025 finanzielle Unterstützung für forstbezogene Investitionen beantragen. Die Mittel stehen im Rahmen des Strategischen Plans der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023–2027 zur Verfügung.
Laut Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung deckt die Förderung verschiedene forstwirtschaftliche und umweltschutzbezogene Maßnahmen ab: (i) Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen, (ii) Anpflanzung von Bäumen in landwirtschaftlichen Gebieten, (iii) Einrichtung von Agroforstsystemen, (iv) Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität in privaten Wäldern und (v) Schutz der Wälder vor Zerstörung. Zusätzlich zur einmaligen Investitionsförderung sind jährliche Subventionen für die Aufrechterhaltung der durchgeführten Maßnahmen vorgesehen.
Förderung wird gewährt für: (i) Eigentümer oder Miteigentümer von landwirtschaftlichen Flächen (einschließlich Ehepartner von Landwirten), (ii) Eigentümer von Privatwäldern und (iii) Landgemeinschaften, sofern diese Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität durchführen, die derzeit eine entscheidende Rolle spielt.
Die Förderung umfasst bis zu 40 Hektar Land, die einem einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb oder einer Gemeinschaft gehören, und zwar pro Jahr. Die Fördersumme richtet sich nach der Beschaffenheit des Geländes und dem Umfang der Investition. Die Höhe der Förderung hängt ab von: (i) den Merkmalen der Investition, (ii) dem Gelände und (iii) Art und Umfang der durchgeführten Naturschutzmaßnahmen. Um Förderung zu beantragen, müssen Landwirte einen Antrag über die eWniosekPlus-Anwendung einreichen, die auf der ARiMR-Website verfügbar ist.
Wichtig: Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2025. Danach ist keine Bewerbung mehr möglich. Das Programm, das Investitionen in Wälder und deren Erhaltung fördert, bietet nicht nur die Möglichkeit, finanzielle Mittel zu erhalten, sondern leistet auch einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität, der Wasserspeicherung und des Klimaschutzes. Aufforstung und Waldflächen wirken sich zudem positiv auf das Mikroklima landwirtschaftlicher Betriebe und die Agrarlandschaft aus.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Landwirte und Waldbesitzer, die eine Aufforstung planen oder die Widerstandsfähigkeit ihrer Wälder stärken möchten, noch wenige Tage Zeit haben, das Förderprogramm im Rahmen der GAP 2023–2027 in Anspruch zu nehmen. Anträge werden bis zum 31. Juli 2025 entgegengenommen und können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Zeit drängt – dies ist Ihre letzte Chance, von diesem Programm zu profitieren.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 23. Juli 2025.
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