In letzter Zeit wurde im Sejm (Unterhaus des Parlaments) intensiv an Gesetzesentwürfen gearbeitet, die die Situation der Arbeitnehmer verbessern sollen. Ein solcher Gesetzesentwurf betrifft die Tarifverhandlungsvereinbarungen.

Allgemeine Annahmen des Gesetzesentwurfs

Am 26. September 2025 fand im Sejm die erste Lesung des vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vorbereiteten Gesetzentwurfs statt, der den Abschluss und die Registrierung von Kollektivverträgen in Polen erleichtern soll.

Wie das Ministerium mitteilte, regeln die neuen Bestimmungen umfassend den Abschluss, die Registrierung und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über Tarifverträge und -vereinbarungen. Eines der Hauptziele war die Förderung des sozialen Dialogs und die Erhöhung der Anzahl von Tarifverträgen.

Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Tarifverträge bieten naturgemäß eine deutlich bessere Regelung des Rechtsstatus von Arbeitnehmern als das Arbeitsgesetzbuch. Sie können beispielsweise zusätzliche Urlaubstage oder Bonuszahlungen vorsehen. Wie das Ministerium betont, können solche Lösungen auch dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Für Arbeitgeber können Tarifverträge die Betriebsführung erleichtern und die Aufrechterhaltung stabiler Beschäftigungsverhältnisse fördern.

Was sind die wichtigsten Lösungsansätze des Projekts?

Nach Ansicht des Ministeriums gehören zu den wichtigsten Bestimmungen des Gesetzentwurfs unter anderem: die Möglichkeit, Betriebs- und betriebsübergreifende Tarifverträge in Angelegenheiten abzuschließen, die nicht durch das Arbeitsrecht geregelt sind, die Einführung eines vereinfachten und beschleunigten Registrierungsverfahrens – Vereinbarungen und Übereinkünfte sind ausschließlich elektronisch an das Nationale Register für Kollektivarbeitsverträge zu melden – sowie die Möglichkeit, bereits in der Verhandlungsphase die Unterstützung eines Mediators in Anspruch zu nehmen.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in erster Lesung im Sejm, daher ist seine endgültige Fassung noch nicht bekannt und kann im Laufe der weiteren Gesetzgebungsarbeit noch Änderungen unterliegen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 9. Oktober 2025.

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