Die Schadensminimierung ist entscheidend, um später Schadensersatz vom Versicherer geltend machen zu können. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall verpflichtet, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um den versicherten Gegenstand zu retten und den Schaden zu verhindern oder zu mindern. Bevor Sie Maßnahmen ergreifen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und den Schaden so schnell wie möglich melden.
1. Sicherung beschädigten Eigentums
Um mögliche Ansprüche Ihres Versicherers wegen einer Überbewertung des Schadensumfangs zu vermeiden, beschränken Sie sich bei den Reparaturarbeiten auf das unbedingt notwendige Maß an Hochwasserschäden. Falls Ihr Versicherer noch keine Begutachtung durchgeführt hat und dringender Handlungsbedarf besteht, ist es ratsam, beschädigte Gegenstände wie Möbel, Elektronik oder Haushaltsgeräte an einem Ort zu sichern, um die spätere Schadensdokumentation zu erleichtern. In Fällen, die keinen sofortigen Eingriff erfordern, empfiehlt es sich, die Arbeiten bis zur Rücksprache mit Ihrem Versicherer auszusetzen.
2. Starten eines überfluteten Fahrzeugs nach einem Schaden
Das Starten eines überfluteten Fahrzeugs kann die Entscheidung des Versicherers über die Zahlung von Schadensersatz beeinflussen. Die meisten Vollkaskoversicherungen, die Schäden durch Überschwemmung oder Wasserschäden abdecken, schreiben vor, dass der Versicherungsnehmer angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um den Schaden zu minimieren. Das Starten eines Fahrzeugs nach einer Überschwemmung kann als erschwerender Umstand gewertet werden, was zur Ablehnung des Schadensersatzes führen kann. Der Versicherer kann davon ausgehen, dass das Starten des Fahrzeugs zusätzliche Schäden am Motor oder der Elektrik verursacht hat.
Dies kann auch zu einer reduzierten Entschädigungssumme führen. In manchen Fällen zahlt der Versicherer zwar eine Entschädigung, kürzt diese aber um die Reparaturkosten für Schäden, die nach dem Starten des Fahrzeugs entstanden sind.
3. Inbetriebnahme der Elektro- und Gasanlagen
Die Wiederinbetriebnahme von Gas- und Elektroanlagen nach einer Überschwemmung erfordert besondere Sorgfalt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Vor der Wiederinbetriebnahme müssen Gas- und Elektroanlagen von einem qualifizierten Fachmann gründlich geprüft werden. Wasserkontakt kann schwere Schäden verursachen und nach der Wiederinbetriebnahme ein Sicherheitsrisiko darstellen. Elektrische Anlagen sollten auf Kurzschlüsse, Korrosion und andere Feuchtigkeitsschäden untersucht werden. Darüber hinaus muss ein Fachmann die Gasanlage auf Lecks und den Zustand von Geräten wie Gasheizungen und -kesseln überprüfen, da Feuchtigkeit Bauteile beschädigen und dadurch Gaslecks oder Geräteausfälle verursachen kann.
Um die uns zustehende Entschädigung zu erhalten, ist es wichtig, den Schaden genau zu dokumentieren, ihn unverzüglich dem Versicherer zu melden und die vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 24. September 2024
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