Am Freitag, dem 12. September, verabschiedete der Sejm ein Gesetz zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches, das unter anderem die Beschäftigungsdauer im Rahmen von zivilrechtlichen Verträgen und die Tätigkeit von Einzelunternehmern betrifft. Dies ist eine bedeutende und wegweisende Änderung, die die Situation vieler Arbeitnehmer erheblich beeinflussen könnte.
Es sollte betont werden, dass die Abgeordneten für die Annahme von Änderungsanträgen sowohl klarstellender als auch gesetzgeberischer Natur gestimmt haben.
Was wird bei der Berechnung der Dienstjahre angerechnet?
Gemäß dem vom Sejm verabschiedeten Gesetzentwurf umfasst die Dienstzeit unter anderem: Zeiträume der Ausübung einer nichtlandwirtschaftlichen Geschäftstätigkeit und der Zusammenarbeit mit einer Person, die diese Geschäftstätigkeit ausübt, den Zeitraum der Unterbrechung der Geschäftstätigkeit einer Person, die eine nichtlandwirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausübt, um die persönliche Betreuung eines Kindes zu gewährleisten, Zeiträume der Erfüllung eines Mandatsvertrags, der Erbringung von Dienstleistungen, eines Agenturvertrags und den Zeitraum der Tätigkeit als Kooperationspartner.
Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt
Gemäß der endgültigen Fassung des Gesetzes werden diese Beschäftigungszeiten durch eine spezielle Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) bestätigt. Sollte die ZUS eine solche Bescheinigung nicht ausstellen können, erlaubt das Gesetz dem Arbeitnehmer, die Beschäftigungszeit mit eigenen Dokumenten nachzuweisen.
Inkrafttreten
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2026 für Arbeitgeber im öffentlichen Finanzsektor. Arbeitgeber im privaten Sektor haben etwas mehr Zeit, die neuen Regelungen anzuwenden; für sie treten sie am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Ablauf von sechs Monaten ab Veröffentlichung des Gesetzes folgt.
Was sind die nächsten Schritte?
Der Gesetzentwurf wurde nun dem Senat vorgelegt, und wir werden Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden halten.
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