Am 8. Mai 2025 verabschiedete der Sejm eine Änderung eines Parlamentsgesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches. Gemäß den neuen Bestimmungen sind Arbeitgeber verpflichtet, in einer Phase des Einstellungsverfahrens Informationen über das Gehalt eines Bewerbers offenzulegen.
Die Originalversion des Projekts
Die Arbeiten an der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfs laufen derzeit. Der erste Entwurf sah die Veröffentlichung von Gehaltsspannen in Stellenanzeigen vor. Er legte außerdem fest, dass Arbeitnehmer das Recht haben, Informationen über ihre eigene Vergütung sowie über den Durchschnittsverdienst innerhalb einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern (nach Geschlecht) zu erhalten, die die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben.
Was hat sich verändert?
Nach den neuen Bestimmungen sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, Bewerbern Gehaltsinformationen bereitzustellen, haben aber mehr Flexibilität hinsichtlich des Zeitpunkts der Offenlegung dieser Informationen. Diese Informationen können wie folgt bereitgestellt werden:
- in der Stellenanzeige,
- vor dem Vorstellungsgespräch (falls nicht bereits vorher mitgeteilt),
- vor Unterzeichnung des Vertrags (sofern dies nicht bereits in einem früheren Stadium geschehen ist).
Darüber hinaus verpflichten die neuen Bestimmungen die Arbeitgeber dazu, sicherzustellen, dass Stellenanzeigen geschlechtsneutral sind und der gesamte Rekrutierungsprozess diskriminierungsfrei abläuft.
Was bleibt unverändert?
Die Änderung schreibt die Veröffentlichung von Gehaltsinformationen in Stellenanzeigen nicht vor. Arbeitgeber können selbst entscheiden, wann sie Bewerber über ihr Gehaltsangebot informieren. In der Praxis bedeutet dies, dass die Änderungen die bestehenden Einstellungsverfahren nicht wesentlich beeinflussen werden.
Die vorgeschlagenen Lösungen stehen im Einklang mit der EU-Richtlinie 2023/970 über Lohntransparenz, die den Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum für die Anpassung der Vorschriften an die nationalen Gegebenheiten einräumt.
Zusammenfassung
Die beschlossenen Änderungen zielen zwar auf mehr Transparenz in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ab, stellen aber keine Revolution auf dem Arbeitsmarkt dar. In der Praxis behalten Arbeitgeber bei der Offenlegung von Gehältern im Einstellungsprozess weiterhin einen erheblichen Ermessensspielraum.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 9. Mai 2025
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