Vor wenigen Tagen teilte der Vorsitzende der polnischen Finanzaufsichtsbehörde, Herr Jacek Jastrzębski, der Öffentlichkeit mit, er habe die perfekte „Lösung“ für die sogenannten Schweizer-Franken-Streitigkeiten gefunden.
In seinen Ausführungen betonte der Vorsitzende der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) unter anderem, dass die KNF den Banken vorschlägt, Kreditnehmern attraktive Vergleichsbedingungen anzubieten. Er führte weiter aus, dass diese Maßnahme den Bankensektor vor einer weiteren Welle von Gerichtsverfahren und den damit verbundenen enormen Kosten schützen soll. Gleichzeitig fügte der KNF-Vorsitzende hinzu, dass eine Einigung in der Frage des Schweizer Frankens letztlich allen Beteiligten zugutekommen würde.
Aus der Erklärung des Vorsitzenden der polnischen Finanzaufsichtsbehörde lässt sich schließen, dass die von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde vorgeschlagene Lösung Folgendes beinhaltet:
1) berücksichtigt die Interessen der Kreditnehmer;
2) gewährleistet die Sicherheit des Bankensektors;
3) ist gegenüber PLN-Kreditnehmern fair – sie sollten nicht schlechter gestellt sein, als wenn sie sich vor etwa einem Dutzend Jahren für den Abschluss eines Kreditvertrags in einer anderen Währung als PLN entschieden hätten.
In diesem Zusammenhang erklärte der Vorsitzende der polnischen Finanzaufsichtsbehörde: „ Der Referenzpunkt wäre ein PLN-Kredit mit einem Zinssatz, der mit dem entsprechenden WIBOR-Referenzzinssatz verzinst wird, zuzüglich der für PLN-Kredite zum Zeitpunkt der Kreditvergabe geltenden Marge .“ In einem solchen Fall wäre eine Kreditsimulation erforderlich – wie viel würde ein vor einigen Jahren aufgenommener PLN-Kredit den Verbraucher kosten, wenn der Kredit tatsächlich in Fremdwährung – in CHF – aufgenommen worden wäre?
Diese vom Vorsitzenden der polnischen Finanzaufsichtsbehörde vorgeschlagene Lösung soll unfaire Maßnahmen gegenüber Kreditnehmern verhindern, insbesondere wenn Banken von Verbrauchern zusätzliche Beträge für die unberechtigte Verwendung von Kapital fordern. Darüber hinaus ermöglicht die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen die Kündigung von Billigkrediten (sofern das Gericht den Kreditvertrag für ungültig erklärt). Dies ist die letzte Gelegenheit, in dieser Hinsicht zu handeln, um eskalierende Streitigkeiten und Missverständnisse zwischen Banken und Kreditnehmern zu vermeiden.
Gleichzeitig ist zu beachten, dass die von der Bank den Verbrauchern vorgeschlagenen Vergleiche nur dann erfolgreich sein können, wenn sie wirtschaftlich und rechtlich vorteilhaft sind (und somit Rechtsstreitigkeiten vermieden werden). In diesem Fall ist das Angebot der Bank an die Kreditnehmer von entscheidender Bedeutung. Der Vorsitzende der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) betonte, dass die Beseitigung von Unklarheiten, rechtlichen Risiken und Rechtsstreitigkeiten unerlässlich sei.
