Ab dem 28. Dezember 2020 werden weitere Beschränkungen eingeführt, um der Ausbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken, wie der Gesundheitsminister auf einer Pressekonferenz am 17. Dezember 2020 bekannt gab.

Gleichzeitig werden die derzeitigen Beschränkungen bis zum 17. Januar 2021 verlängert. Wir präsentieren eine Zusammenfassung der weiteren Beschränkungen, die ab dem 28. Dezember 2020 in Kraft treten:

  1. Beschränkungen für den Betrieb von Einkaufszentren: Nur Lebensmittelgeschäfte, Buchhandlungen, Zeitungskioske, Drogerien, Apotheken und große, freistehende Möbelhäuser sind geöffnet; in den Geschäften, die öffnen dürfen, gilt weiterhin die Beschränkung von 1 Person pro 15 m².
  2. Einschränkungen bei der Bereitstellung von Hoteldienstleistungen: Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind geschlossen, auch für Geschäftsreisende; diese Einrichtungen stehen nur uniformierten Diensten, Sanitätern und Patienten von Fachkrankenhäusern zur Verfügung, und es stehen auch Personalhotels zur Verfügung.
  3. Obligatorische 10-tägige Quarantäne für Personen, die mit organisierten öffentlichen Verkehrsmitteln nach Polen einreisen.
  4. In der Nacht vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021 ist der Aufenthalt außerhalb der regulären Öffnungszeiten zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr verboten, ausgenommen sind unbedingt notwendige Arbeitstätigkeiten und dringende Lebensbedürfnisse.
  5. Sportinfrastruktur nur für Profisport verfügbar
  6. Schließung der Skipisten.

Diese Einschränkungen gelten vom 28. Dezember 2020 bis zum 17. Januar 2021.

Die Verordnung über die ab dem 28. Dezember 2020 geltenden Beschränkungen ist noch nicht veröffentlicht worden.

Dieses Material dient ausschließlich Informationszwecken und wurde auf Grundlage von Informationen erstellt, die auf der offiziellen Website gov.pl Diese Informationen stellen keine Rechtsquelle dar.


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