Die Nationale Arbeitsinspektion (PIP) plant, im Jahr 2025 die Rekordzahl von 55.000 Inspektionen von Unternehmern durchzuführen.

Laut Angaben des Leiters der Arbeitsinspektion, Marcin Stanecki, wird sich die Arbeitsinspektion im kommenden Jahr verstärkt mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschäftigung und der von polnischen Staatsbürgern und Ausländern geleisteten Arbeit befassen. Die Kontrollen umfassen sowohl die Aufdeckung von Schwarzarbeit, also gänzlich „illegaler“ Arbeit, als auch von falsch gemeldeter Arbeit. Dies schließt Fälle ein, in denen die tatsächlichen Arbeitsstunden oder die Vergütung höher sind als im Arbeitsvertrag angegeben.

Im Fokus stehen unter anderem die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung, die Achtung der Rechte von Zeitarbeitern, die Anwendung der Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit am Arbeitsplatz und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte.

Die PIP-Inspektoren werden die Aktivitäten von Zeitarbeitsfirmen, Arbeitsvermittlungsagenturen und den Unternehmen, die deren Dienste in Anspruch nehmen, besonders aufmerksam überwachen. Die Inspektionen konzentrieren sich auf:

  • Missbrauch von Verträgen nach Zivilrecht – Überprüfung von Fällen, in denen Mandatsverträge, Verträge über bestimmte Arbeiten oder B2B-Verträge anstelle von Arbeitsverträgen verwendet werden.
  • Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes über Zeitarbeit – Inspektoren werden Outsourcing-Praktiken überprüfen, die in einer mit dem Gesetz unvereinbaren Weise angewendet werden, d.h. wenn tatsächlich Zeitarbeit stattfindet.
  • Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitern – Überprüfung, ob den Arbeitnehmern eine Vergütung und Arbeitsbedingungen gemäß den Vorschriften gewährt werden.

Die Inspektionen dienen der Überprüfung der Übereinstimmung der Beschäftigungsbedingungen mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der Beseitigung von Missbräuchen bei der Verwendung zivilrechtlicher Verträge.

Das Jahr 2025 dürfte eine Zeit verstärkter Kontrollen durch die Nationale Arbeitsinspektion werden, was Arbeitgeber zu besonderer Vorsicht im Umgang mit zivilrechtlichen Verträgen verpflichtet. Die Umwandlung von Verträgen in Arbeitsverträge kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher empfiehlt es sich, bestehende Verträge jetzt zu überprüfen und die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um zukünftige Risiken zu minimieren.

Arbeitgeber sollten sich auf diese Inspektionen vorbereiten, indem sie:

  • Überprüfung bestehender zivilrechtlicher Verträge,
  • Analyse der Bedingungen für ihre Umsetzung,
  • Einführung geeigneter Verfahren und interner Dokumentation.

Um unangenehme Folgen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Abläufe und Dokumentationen Ihres Unternehmens noch heute zu überprüfen – wir unterstützen Sie dabei. Kontaktieren Sie uns.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 15. Januar 2025

Autor: Reihenherausgeber:

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