Wie bereits angekündigt, haben wir eine Information zur Digitalisierung des Gesetzes vom 27. März 2003 über Raumplanung und Entwicklung (das „Gesetz“) vorbereitet. Diese Änderungen führen neue, für private Unternehmen, einschließlich Investoren, vorteilhafte Lösungen ein. Daher ist es besonders wichtig, sich damit vertraut zu machen. Heute analysieren wir die neuen Lösungen, die die Digitalisierung aller raumplanerischen Dokumente umfassen, und die damit verbundenen Auswirkungen.
Bislang gab es in Polen keine Standards für die Erstellung digitaler Planungsdaten. Daher waren die bisher erstellten Entwicklungsstudien und Flächennutzungspläne oft uneinheitlich und schwer zugänglich. Einige Gemeinden veröffentlichen ihre verabschiedeten Bebauungspläne noch immer nicht auf ihren Webseiten, und ältere Ausgaben der Landeszeitungen sind nicht elektronisch verfügbar. Dies war insbesondere für Investoren nachteilig. Eine Änderung des Raumordnungsgesetzes soll diese Schwierigkeiten beheben. Mit Inkrafttreten der Änderung durch das Gesetz vom 16. April 2020 zur Änderung des Geodäsie- und Kartographiegesetzes und weiterer Gesetze am 31. Oktober 2020 wurde die Pflicht zur Digitalisierung von Raumordnungsdokumenten eingeführt. Detaillierte Regelungen hierzu finden sich in der Verordnung des Ministers für Entwicklung, Arbeit und Technologie vom 26. Oktober 2020 über Geodaten und Metadaten im Zusammenhang mit der Raumentwicklung.
Das Gesetz führt in erster Linie die Kategorie der Raumplanungsgesetze . Gemäß Artikel 67a Absatz 2 des Gesetzes umfassen diese Gesetze Folgendes:
- Woiwodschaftliche Raumordnungspläne ("PZWP"),
- Studien zu Bedingungen und Richtungen der räumlichen Entwicklung („SUIKZP“),
- lokale Raumordnungspläne ("MPZP"),
- lokale Wiederaufbaupläne („MPZP“),
- Lokale Revitalisierungspläne („MPZP“).
Neue Digitalisierungslösungen verpflichten die für die Erlassung von Raumordnungsgesetzen zuständigen Behörden zur Erstellung digitaler Geodaten für diese Gesetze (sowohl für neu erlassene als auch für bereits geltende). Diese Regelungen verpflichten die Kommunen außerdem zur Online-Bereitstellung entsprechender Datensätze (drei Datensätze sind zu unterscheiden, deren Codes oben in Klammern angegeben sind). Der Umfang dieser Verpflichtung umfasst die Erstellung der Grenzen der Raumordnungsgesetze im Vektorformat sowie eine Rasterdarstellung der Gesetzsdaten mit Georeferenzierung und einem Verweis auf den Dokumentinhalt über eine Internetverbindung. Im Zuge der Digitalisierung von Raumordnungsgesetzen müssen Entwürfe von Planungsdokumenten im öffentlichen Informationsblatt auf der Website der Gemeindeverwaltung (SUIKZP und MPZP) bzw. des Woiwodschaftsamtes (PZWP) veröffentlicht werden. Ebenso müssen Informationen über die Verabschiedung von Beschlüssen zur Einleitung der Erstellung einer Studie oder eines Flächennutzungsplans publiziert werden. Darüber hinaus wurde das Verfahren zur Verabschiedung von Planungsdokumenten durch die zuständige Behörde auf Online-Verfahren umgestellt. Auch die Arbeit an Entwürfen für Raumordnungsgesetze kann nun online erfolgen, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger Kommentare und Vorschläge elektronisch einreichen können. Dieser vereinfachte Zugang zu Projekten mit Informationen zu den in ganz Polen geltenden räumlichen Geltungsbereichen ermöglicht es Investoren, Informationen zu den in den für sie relevanten Gebieten geltenden Raumordnungsgesetzen abzurufen. Diese Lösung dürfte sich daher positiv auf den gesamten Investitionsprozess auswirken und potenziellen Investoren die Entscheidungsfindung erleichtern.
verpflichtet, Datensätze mit Geodaten für bestehende Raumplanungsgesetze zu erstellen. Diese Verpflichtung ist innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten von Artikel 5 des Änderungsgesetzes, d. h. bis zum 31. Oktober 2022, umzusetzen. Die erstellten Datensätze werden spätestens 30 Tage nach Eintritt eines der in Artikel 67c Absatz 2 des Raumplanungs- und Entwicklungsgesetzes genannten Ereignisse aktualisiert und in der Geoinformationsinfrastruktur bereitgestellt.
dass Planungsdokumente infolge der Änderungen . Dies ermöglicht die kombinierte Nutzung und den Vergleich von Daten aus verschiedenen Quellen. Auch die Erstellung und Pflege von Sammlungen für Raumplanungsdokumente, deren Parameter in der genannten Verordnung festgelegt sind, wird standardisiert . Es wird selbstverständlich überprüft, ob diese Regelungen in der Praxis den Erwartungen entsprechen.
Nächsten Dienstag werden wir Ihnen Informationen über die Änderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Geodätischen und Kartographischen Gesetz bereitstellen.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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