In den vorherigen Artikeln dieser Reihe haben wir Sie bereits mit den Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsvertrags vertraut gemacht. Nun kommen wir zum wichtigsten Punkt: Wie kann sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren? Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Kündigung rückgängig zu machen. Eine solche Klage wäre unwiderruflich. Dem Arbeitnehmer bleibt daher nur der Rechtsweg, die Kündigung gerichtlich anzufechten.

Wie kann ich gegen eine Entlassung vorgehen?

Wir können die Kündigung eines Arbeitgebers anfechten, indem wir beim Arbeitsgericht Berufung einlegen. Diese Berufung sollte eine Begründung enthalten, aus der hervorgeht, dass die Kündigung ungerechtfertigt war oder gegen die Bestimmungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen verstößt. Eine gründliche Analyse des Kündigungsgrundes ist hierfür sehr hilfreich, da dieser Grund vor Gericht angefochten werden sollte.

Einspruchsfrist

Grundsätzlich beträgt die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs 21 Tage ab dem Datum, an dem der Arbeitnehmer die Kündigungsmitteilung erhält. Der Arbeitgeber sollte in der Kündigungsmitteilung auf diese Frist hinweisen. Die Rechtsprechung zeigt, dass ein Versäumnis dieser Hinweise dazu führen kann, dass die Fristversäumnis für die Einlegung eines Rechtsbehelfs als gerechtfertigt angesehen wird (vgl. beispielsweise das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 23. November 2000, Aktenzeichen I PKN 117/00).

Ansprüche des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Entlassung

Einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag beendet wurde, stehen folgende Ansprüche zur Verfügung:

a. Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz:
i. wenn der Vertrag noch nicht beendet ist – auf Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist;
ii. wenn der Vertrag bereits beendet ist – auf Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu den vorherigen Bedingungen;

b. Wenn der Arbeitnehmer nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, kann er einen Antrag auf Entschädigung stellen.

Die vom Arbeitnehmer gewählte Klage kann vom Gericht abgeändert werden, wenn es feststellt, dass sie im konkreten Fall unmöglich oder unangemessen ist (zum Beispiel, wenn der klagende Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag hat und die Vertragslaufzeit bereits abgelaufen ist).

Die Wiedereinstellung steht im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung für die Dauer der Arbeitslosigkeit hat (jedoch nicht mehr als 2 Monate, es sei denn, die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers betrug 3 Monate - in diesem Fall beträgt die Vergütung 1 Monat).

Die Entschädigung wird für einen Zeitraum von zwei Wochen bis drei Monaten gezahlt. Das Gericht darf jedoch keine geringere Entschädigung als die Vergütung für die Kündigungsfrist zusprechen. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird davon ausgegangen, dass die Entschädigung der Vergütung für den Zeitraum entspricht, in dem der Vertrag ausgelaufen wäre.

Kündigung des Arbeitsvertrags ohne vorherige Ankündigung

Grundsätzlich bleiben alle oben genannten Überlegungen auch bei einer fristlosen Kündigung des Vertrags gültig. Folgende Ausnahmen sind jedoch zu beachten:

  1. das Recht, im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen in diesem Verfahren Berufung einzulegen;
  2. Die Ansprüche, die ein Arbeitnehmer geltend machen kann, sind:
    a. Wiedereinstellung (verbunden mit dem Anspruch auf eine Vergütung für die Dauer der Arbeitslosigkeit in Höhe von 1 bis 3 Monaten);
    b. Abfindung (Vergütung für die Kündigungsfrist und im Falle befristeter Verträge – Abfindung für die Kündigungsfrist, es sei denn, der Vertrag endete vorzeitig – in diesem Fall wird die Abfindung entsprechend der Vertragslaufzeit gekürzt);
    c. Ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag hat nach Ablauf der Vertragslaufzeit sowie ein Arbeitnehmer, dessen Vertrag während der Kündigungsfrist beendet wurde, lediglich Anspruch auf Abfindung.

Der Arbeitnehmer hat zweifellos das Recht, gegen eine ungerechtfertigte Kündigung des Arbeitsvertrags vor Gericht Berufung einzulegen, muss aber die 21-tägige Frist und die Umstände, die den Anspruch rechtfertigen, beachten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 18. April 2024.

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