Im heutigen Artikel aus der Reihe „Der Anwalt auf dem Bauernhof“ beantworten wir, wie erwartet, die Frage, ob ein Landwirt ein Prosumer sein kann, und erklären außerdem, was das Nettoabrechnungssystem ist.

RES-Gesetz genannt ) ist ein Prosumer ein Endverbraucher, der Strom auf der Grundlage eines Gesamtvertrags kauft und der in Mikroanlagen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt, um diesen für den Eigenbedarf zu verbrauchen, der nicht mit der ausgeübten Geschäftstätigkeit zusammenhängt und durch das Gesetz über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit geregelt ist.

Da landwirtschaftliche Tätigkeiten durch das Landwirtschaftssteuergesetz und nicht durch das Unternehmergesetz vom 6. März 2018 (im Folgenden „Unternehmergesetz ) geregelt werden, spricht nichts dagegen, dass ein Landwirt als Prosumer das sogenannte Nettoabrechnungssystem nutzt. Darüber hinaus ist anzumerken, dass das Unternehmergesetz selbst ausdrücklich festlegt, dass seine Bestimmungen nicht für landwirtschaftliche Produktionstätigkeiten in den Bereichen Ackerbau, Tierzucht, Gartenbau, Marktgärtnerei, Forstwirtschaft und Binnenfischerei gelten.

Angesichts des Vorangegangenen sei klargestellt, dass auch Landwirte zu Prosumern werden können. Aufgrund von Änderungen im Abrechnungssystem für Prosumer stellen wir jedoch im weiteren Verlauf dieses Artikels ein neues Abrechnungssystem vor – die Nettoabrechnung.

Wir hören oft von Landwirten, dass das neue Abrechnungssystem unrentabel sei und höhere Kosten verursache. Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die Netzabrechnung bedeutet, dass überschüssige Energie, die ins Netz eingespeist wird, stundenweise vergütet wird. Das System funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Für jede erzeugte und als Überschuss ins Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhält der Landwirt die entsprechende Menge zum aktuellen Strompreis (Stundenpreis). Bezieht er die Energie jedoch aus dem Netz, muss er einen höheren Preis zahlen, da zusätzliche Gebühren (Fixkosten) anfallen. Dies ist einerseits ein Nachteil des Systems, andererseits müssen Landwirte trotz der höheren Preise nicht mehr befürchten, 20 % der eingespeisten Energie zu verlieren, wie es bei der Netzeinspeisung der Fall war.

Aufgrund der ständigen Schwankungen der Energiepreise erscheint dieses System unberechenbar. Dennoch sind wir überzeugt, dass neue Technologien und Geräte, die sehr viel Strom verbrauchen, in der modernen Landwirtschaft eine entscheidende Rolle spielen. Um das System optimal zu nutzen, sollten Landwirte daher tagsüber, also während der aktuellen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, so viel Energie wie möglich verbrauchen und so den Eigenverbrauch steigern. Überschüssige Energie sollte ins Stromnetz eingespeist werden.

Es ist wichtig zu erklären, dass jeder Landwirt-Prosumer über ein individuelles Konto verfügt, auf das die Einnahmen aus dem Verkauf überschüssiger Energie überwiesen werden und innerhalb eines Jahres verwendet werden können. Werden die Gelder auf dem Prosumer-Konto nicht innerhalb eines Jahres vollständig aufgebraucht und übersteigen sie nicht 20 % des Wertes der im jeweiligen Monat verkauften Energie, werden sie dem Prosumer zurückerstattet. Die Abrechnung erfolgt stundenweise.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Landwirte mit eigenen Mikroanlagen auch als Prosumer agieren können. Derzeit nutzen sie die Nettoabrechnung, die äußerst vorteilhaft sein kann, sofern die Photovoltaikanlage optimal auf den Bedarf des Landwirts ausgelegt ist. Das aktuelle System ist nämlich nicht darauf ausgelegt, große Stromüberschüsse zu erzeugen. Unserer Meinung nach sind Eigenverbrauch – insbesondere der tägliche Verbrauch – und Investitionen in Energiespeicher vielversprechende Ansätze, um den Verkauf von Energie zu unvorhersehbaren Preisen zu vermeiden.

In den nächsten Artikeln, zu deren Lektüre wir Sie herzlich einladen, werden wir das Thema erneuerbare Energiequellen fortsetzen!

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 5. September 2024.

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