Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft hat das Antragsverfahren für das Programm „Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima und Umwelt 2021–2027 (FEnIKS)“, Teil 5: Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, eröffnet. 627 Millionen PLN stehen für Projekte zur Verfügung, die auf hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung basieren und erneuerbare Energiequellen nutzen – insbesondere Biomasse (ausgenommen Waldbiomasse), Biogas und Biomethan. Anträge können vom 21. November 2025 bis zum 10. März 2026 eingereicht werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Die Förderquote kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen, wodurch Investitionen praktisch ohne oder mit minimalem Eigenkapitaleinsatz realisiert werden können. Das Programm richtet sich an Unternehmer, Kommunen (und deren Organisationseinheiten), Einrichtungen, die ihre Aufgaben selbst wahrnehmen, und Wohnungsbaugenossenschaften. Die Förderung umfasst den Bau oder die Erweiterung von Erzeugungseinheiten mit einer Kapazität von mehr als 50 kWe, die im hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsbetrieb arbeiten, sowie die Möglichkeit der Kofinanzierung von Energiespeicheranlagen und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen (Strom-Wärme-Kälte).
Was genau kann finanziert werden?
Laut Programmdokumentation werden vor allem Anlagen gefördert, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen (Kraft-Wärme-Kopplung), in einigen Projekten auch Kälte ( Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der Kriterien für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Biogas, Biomethan oder Biomasse aus Nicht-Forstgebieten. Das Programm bevorzugt eindeutig dezentrale Lösungen: Fernwärme- und Blockheizkraftwerke, Anlagen in der Agrar- und Lebensmittelverarbeitung, Wasser- und Kläranlagen sowie Industrieanlagen. Solche Anlagen verbessern die Energieversorgungssicherheit, ermöglichen eine effiziente Abfallbewirtschaftung und senken die Verbraucherkosten – eines der Hauptziele der EU-Energiewende bis 2050.
Wo kommt das Gesetz ins Spiel?
Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energien (EE) hängen nicht nur von der Technologie ab, sondern vor allem von spezifischen gesetzlichen Definitionen, die die Förderfähigkeit bestimmen. Laut Energiegesetz ist Kraft-Wärme-Kopplung die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom oder mechanischer Energie im selben technologischen Prozess – und die Einhaltung bestimmter Effizienzparameter ist unerlässlich, damit eine Anlage als „hocheffizient“ anerkannt wird. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wiederum legt detailliert fest, was EE sind, wie Biogas, Biomethan und Biomasse klassifiziert werden und welche Fördermechanismen für erneuerbare Energien in Polen gelten. Das FEnIKS-Programm bezieht sich auf diese Regelungen – eine falsche Beschreibung des Brennstoffs, eine falsche Klassifizierung der Anlage oder die Wahl technischer Parameter, die nicht mit den gesetzlichen Definitionen übereinstimmen, können dazu führen, dass das Projekt die Wettbewerbskriterien nicht erfüllt. Hinzu kommen die Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und öffentlichen Finanzen, die vorschreiben, dass EU-Mittel zweck- und verfahrensgemäß verwendet werden müssen – andernfalls besteht die Gefahr von finanziellen Korrekturen und der teilweisen oder vollständigen Rückzahlung der Fördermittel. Daher ist die Projektdokumentation nicht länger „unnötiger Papierkram“, sondern ein umfangreicher Satz von Erklärungen, Analysen, Zeitplänen und Nachweisen über die Einhaltung der Gesetze und Programmbedingungen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, den nächsten Artikel zu lesen, in dem wir die praktischen Aspekte der Finanzierungsbeschaffung und die häufigsten Probleme von Landwirten behandeln werden.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 26. November 2025.
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