Im Jahr 2019 trat Graś i Wspólnicy dem Programm der Polnischen Anwaltskammer zur Förderung der Streitbeilegung durch Mediation und Schiedsverfahren bei. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse in Mediation und anderen Methoden der gütlichen Streitbeilegung. In den von unserer Kanzlei bearbeiteten Fällen werden Mandanten über die Grundsätze der Mediation und ihre Vorteile aufgeklärt. Unsere Anwälte sind zudem mit Mediationsklauseln bestens vertraut und bieten Mandanten die Möglichkeit, diese nach eigenem Ermessen bei der Erstellung von Verträgen und anderen Dokumenten zu verwenden.

Die Initiative des Obersten Anwaltsrats, der sich die Anwaltskanzlei Graś i Wspólnicy angeschlossen hat, zielt darauf ab, das Engagement von Anwälten bei der Förderung gütlicher Streitbeilegungsverfahren, insbesondere der Mediation, zu stärken. Die Initiative verbessert das Wissen und die Qualifikation von Anwälten und Rechtsreferendaren im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung und sensibilisiert die Öffentlichkeit für dieses Thema.

Mediation trägt positiv zur Entlastung der Gerichte und zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei. Sie kann in Zivil- und Familiensachen sowie in Handels-, Straf-, Arbeits- und Verwaltungsangelegenheiten eingesetzt werden.

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