Energieintensive Unternehmen können aufgrund steigender Strom- und Gaspreise mit staatlicher Unterstützung rechnen. Dies ist die zweite Förderrunde im Rahmen des für 2023 geplanten Unterstützungsprogramms.
Bekanntmachung der Ausschreibung
Die lang erwartete Ausschreibung für das Programm am 1. Februar Unternehmer haben ab dem Datum der Programmbekanntgabe (12:00 Uhr) 14 Tage Zeit, also bis zum 15. Februar, ihre Förderanträge und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Anträge sind elektronisch über die Website des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft einzureichen.
Wer kann Unterstützung beantragen?
Unternehmen der energieintensiven Industrie können Fördermittel beantragen, darunter:
a) deren überwiegende Tätigkeit im Abschnitt B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) oder C (industrielle Verarbeitung) der polnischen Klassifizierung der Wirtschaftszweige (PKD) liegt und
b) deren Strom- und Erdgaskosten im Jahr 2021 mindestens 3 % des Wertes der verkauften Produktion betrugen.
Was sollte dem Antrag beigefügt werden?
Dem Antrag müssen eine Reihe von Unterlagen beigefügt werden, die die Voraussetzungen für den Erhalt der Unterstützung belegen, darunter eine Bescheinigung über die vollständige Zahlung von Steuern und Beiträgen, ein Bericht des Leistungsempfängers und ein Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Bewertung des betreffenden Berichts.
Aufgrund der zahlreichen Anforderungen und der außergewöhnlich kurzen Bewerbungsfrist könnten viele Unternehmer Schwierigkeiten haben, rechtzeitig am Programm teilzunehmen. Daher empfiehlt es sich, die Unterstützung einer Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, die Erfahrung in der Beratung von Unternehmen hat.
Lohnt sich eine Bewerbung?
Das Budget des aktuellen Programms beträgt 3,3 Milliarden PLN. Unternehmer können bis zu 4 Millionen EUR erhalten.
Für welchen Zeitraum können Unternehmer mit Unterstützung rechnen?
Die Grundhilfe wird für das zweite Halbjahr 2023 gezahlt.
Wer hat bereits Hilfe erhalten?
Dies ist nicht das erste Programm dieser Art, da bereits Hilfen für das erste Halbjahr 2023 und für das Jahr 2022 bereitgestellt wurden. Viele Unternehmen erhielten erhebliche Fördermittel – allein im Jahr 2023 qualifizierten sich 307 Unternehmen für das Programm.
Wie oben dargestellt, ist die Beantragung von Fördermitteln möglich und äußerst gewinnbringend. Als Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung während des gesamten Antragsverfahrens und der fristgerechten Einreichung. Wir verfügen über Erfahrung in diesem Bereich – dies ist nicht das erste Programm, bei dem wir Mandanten erfolgreich unterstützt haben.
Wir laden Sie herzlich ein, mit uns Kontakt aufzunehmen!
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 1. Februar 2024
