An diesem Dienstagmorgen beginnen wir eine Artikelreihe zum Gesetz vom 5. Juli 2018 zur Erleichterung der Vorbereitung und Durchführung von Wohnungsbauinvestitionen und damit verbundenen Investitionen, auch bekannt als Lex Developer Act („ Lex Developer “ oder „Sondergesetz für Wohnungsbau“). In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über dieses Gesetz geben.

Das Bauträgergesetz ist seit über drei Jahren in Kraft, doch der Gesetzgeber hatte es als Übergangslösung vorgesehen, da es am 31. Dezember 2028 ausläuft. Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sich das Sonderwohnungsbaugesetz im polnischen Rechtssystem etabliert, und immer mehr Investoren entscheiden sich für die Umsetzung ihrer Projekte auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses, der den Standort einer Wohnbauinvestition festlegt. Auch die Kommunen sind zunehmend von dem Gesetz überzeugt, wie Statistiken zeigen, die eine steigende Anzahl genehmigter Anträge belegen.

Zur Erinnerung: Das Sonderwohnungsbaugesetz erlaubt die Planung und Durchführung von Wohnbauprojekten und sogenannten Begleitbauprojekten unabhängig vom Bestehen oder den Bestimmungen des geltenden örtlichen Bebauungsplans . Voraussetzung ist jedoch, dass diese mit der Studie der Gemeinde zu den Gegebenheiten und der räumlichen Entwicklung sowie dem Beschluss zur Einrichtung eines Kulturparks übereinstimmen. Darüber hinaus legt das Sonderwohnungsbaugesetz Anforderungen an zukünftige Bauvorhaben fest, insbesondere hinsichtlich des direkten Zugangs zu einer öffentlichen Straße und der Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zu Wasser-, Abwasser- und Stromnetzen. Weiterhin regelt das Gesetz die Entfernung zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, zu einer Grundschule mit ausreichender Kapazität für neue Schüler und zu Gebieten mit Zugang zu bestehenden Erholungs-, Freizeit- oder Sportanlagen. Diese Anforderungen, die als städtebauliche Standards bekannt sind, werden wir in einem separaten Artikel behandeln.

Der Beschluss über den Standort einer Wohnbauinvestition wird vom Gemeinderat gefasst. Er stellt weder ein Ortsrecht noch einen Bebauungsplan dar, sondern legt lediglich den Investitionsrahmen für einen bestimmten Standort und einen bestimmten Adressaten fest . Betroffene haben das Recht, gegen die Annahme oder Ablehnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht Berufung einzulegen. In nachfolgenden Artikeln geben wir einen Überblick über die Verabschiedung dieses Beschlusses und das mögliche Berufungsverfahren.

Einzelne Kommunen haben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, lokale Stadtplanungsstandards erlassen. Zusätzlich zur Einführung lokaler Standards hat die Hauptstadt Warschau auch Verfahrensanweisungen für die Prüfung von Anträgen auf Beschlüsse nach dem Sonderwohnungsgesetz (auf das wir später noch eingehen werden) erlassen.

Spezielle Bestimmungen des Sonderwohnungsbaugesetzes und verwandter Rechtsvorschriften gelten für landwirtschaftliche Flächen, die bei Investoren zunehmend an Bedeutung gewinnen. In dieser Reihe stellen wir Ausnahmen vor, die Investitionen in solche Flächen ermöglichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Sonderwohnungsbaugesetz die Durchführung von Investitionen unabhängig von den Bestimmungen des örtlichen Bebauungsplans ermöglicht. Die Erstellung der vollständigen Dokumentation und die Einholung einer Genehmigung für die Investition sind jedoch relativ komplex und erfordern den Dialog mit den kommunalen Behörden.

Im nächsten Artikel werden wir lokale Stadtplanungsstandards beschreiben und Beispiele dafür geben.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 17. Januar 2021

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