Technologische Fortschritte beeinflussen viele Bereiche unseres Lebens. Auch im Finanzdienstleistungssektor entstehen Innovationen, die sogar einen eigenen Namen haben: Fintech. Manchmal nutzen Verbraucher und sogar Unternehmer einen bestimmten Dienst, ohne dessen eigentlichen Zweck zu hinterfragen. Im heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema elektronisches Geld.
Was ist elektronisches Geld?
Die rechtliche Definition von elektronischem Geld findet sich in Artikel 2, Abschnitt 21a des Gesetzes vom 19. August 2011 über Zahlungsdienste. Gemäß diesem Gesetz ist elektronisches Geld:
„Elektronisch, auch magnetisch, gespeicherter Geldwert, der mit der Verpflichtung zur Einlösung ausgegeben wird, zum Zweck der Durchführung von Zahlungstransaktionen, die von anderen Stellen als dem alleinigen Emittenten des elektronischen Geldes akzeptiert werden.“
Merkmale von elektronischem Geld:
- hat einen bestimmten Geldwert,
- wird elektronisch (auch magnetisch) gespeichert.
- wird von Einrichtungen ausgestellt, die die Genehmigung zur Durchführung dieser Art von Tätigkeit erhalten haben.
- wird auch von anderen Institutionen als dem E-Geld-Emittenten akzeptiert.
Kurz gesagt, handelt es sich um Geld, das auf elektronischen Datenträgern wie Zahlungskarten oder Smartphone-Apps gespeichert ist und nicht nur von Banken, sondern auch von E-Geld-Institutionen ausgegeben werden kann.
Das beliebteste Zahlungsmittel ist die sogenannte Prepaid-Karte. Diese Karten können von jeder beliebigen Quelle aufgeladen werden, und die überwiesenen Gelder werden als elektronische Impulse erfasst.
Elektronisches Geld und bargeldloses Geld
Viele Menschen verwechseln fälschlicherweise elektronisches Geld mit bargeldlosem Geld (auch bekannt als Bankgeld). Es handelt sich jedoch um zwei verschiedene Institutionen.
Im ersten Fall werden die Gelder elektronisch gespeichert, sind nicht mit einem Bankkonto verknüpft und werden kryptografisch gesichert. Bei elektronischem Geld sind keine Zwischenhändler an der Transaktionsabwicklung beteiligt; die Transaktionen finden ausschließlich zwischen den beiden beteiligten Parteien statt.
Bei der Verwendung einer Debit-/Kreditkarte werden Gelder über die Bank zwischen zwei Bankkonten transferiert, und die Transaktion wird im Kontoverlauf vermerkt. Ohne Autorisierung durch die Bank wäre der Transfer nicht möglich.
Unter Berücksichtigung der obigen Unterscheidung sprechen wir von elektronischen Transaktionen bzw. bargeldlosen Transaktionen.
Kann man bei der Verwendung von elektronischem Geld anonym bleiben?
Nach der aktuellen Fassung von Artikel 38 des Gesetzes vom 1. März 2018 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Identifizierung des Kunden oder die Überprüfung seiner Identität nicht erforderlich, wenn der maximal elektronisch gespeicherte Betrag und das monatliche Transaktionslimit 50 € nicht übersteigen. Anonymität ist somit bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag möglich. Wichtig ist, dass sich dieses Limit aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31. Oktober 2021 auf 150 € erhöhen wird.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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