Im heutigen Artikel aus der Reihe „Der Anwalt auf dem Bauernhof“ stellen wir eine interessante Lösung für Landwirte vor, die Geld sparen und die Rentabilität ihrer Investitionen in erneuerbare Energiequellen steigern möchten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung ländlicher und ländlich-städtischer Gebiete leisten wollen.

Der polnische Energiesektor sieht sich mit steigenden Energiepreisen konfrontiert, die unter anderem auf die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, die hohen Kosten der Energieerzeugung und -verteilung sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zurückzuführen sind. Wir sind überzeugt, dass Energiegenossenschaften ein hervorragender Weg sind, diese Herausforderungen effektiv zu bewältigen und gleichzeitig die Bürgerenergie zu fördern.

Ziel von Energiegenossenschaften ist die Integration und Vernetzung von Landwirten, Kommunen und lokalen Unternehmern sowie der Aufbau oder die Vernetzung bestehender Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mithilfe verfügbarer Instrumente. Gemäß dem Gesetz vom 20. Februar 2015 über erneuerbare Energiequellen (im Folgenden „ RES-Gesetz “) betreiben Energiegenossenschaften die Produktion von Energie, Biogas und Wärme in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und decken ihren Bedarf ausschließlich für den Eigenbedarf.

Wir möchten betonen, dass Energiegenossenschaften gemäß dem Gesetz über erneuerbare Energiequellen im Gebiet eines einzelnen Stromverteilungsnetzbetreibers oder eines Gas- oder Wärmeverteilungsnetzes tätig sein dürfen und Strom, Biogas, landwirtschaftliches Biogas, Biomethan oder Wärme an Erzeuger und Verbraucher liefern, die Mitglieder dieser Genossenschaft sind und deren Anlagen an das Netz eines bestimmten Betreibers oder an ein bestimmtes Wärmenetz angeschlossen sind.

Bevor eine Genossenschaft ihre Tätigkeit aufnehmen kann, muss sie registriert sein. Zur Registrierung muss sie zunächst: (i) mindestens 10 Mitglieder (natürliche Personen) oder 3 Mitglieder (juristische Personen) gewinnen, (ii) eine Satzung erstellen, (iii) die Leitungsorgane der Genossenschaft aus ihren Reihen wählen, (iv) einen Antrag auf Eintragung der Genossenschaft in das nationale Gerichtsregister stellen und (v) nach Eintragung der Energiegenossenschaft in das nationale Gerichtsregister in die Liste der Energiegenossenschaften des Generaldirektors des Nationalen Unterstützungszentrums für Landwirtschaft eingetragen werden.

Die Gründung von Energiegenossenschaften bietet viele Vorteile, da die Mitglieder in mehreren Gemeinden tätig sein können und der Transport der erzeugten Energie, die schließlich ins Stromnetz eingespeist wird, problemlos möglich ist. Darüber hinaus verbieten die Vorschriften nicht, dass eine einzelne Genossenschaft Gemeinden, private Unternehmer und Gruppen von Landwirten als Mitglieder aufnimmt. Diese Struktur ermöglicht es einer Energiegenossenschaft, unterschiedliche Interessen mit zwei zentralen Zielen zu vereinen: der ländlichen Entwicklung und der Energiewende in Polen.

Wir betonen außerdem, dass die Energiegenossenschaft von zahlreichen Gebühren befreit ist: (i) der Gebühr für erneuerbare Energien, (ii) der Kapazitätsgebühr, (iii) der Kraft-Wärme-Kopplungsgebühr, (iv) der variablen Übertragungsgebühr und (v) der Verbrauchssteuer (für Investitionen in erneuerbare Energien bis zu 1 MW). Insbesondere bedeutet der Wegfall der Übertragungsgebühr, dass Genossenschaftsmitglieder die Übertragung des erzeugten Stroms nicht bezahlen müssen. Wir schätzen, dass Landwirte, die eine eigene Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien besitzen und einer Energiegenossenschaft beitreten, dadurch rund 35 % einsparen können.

Eine Energiegenossenschaft ist zweifellos eine hervorragende Lösung für eine Gruppe von Landwirten, die in erneuerbare Energien investieren möchten. Durch den Zusammenschluss und die Registrierung der Genossenschaft profitieren sie von zahlreichen Vergünstigungen und Förderungen. Gleichzeitig wird die Investition in erneuerbare Energien noch rentabler, da alle Kosten unter den Genossenschaftsmitgliedern aufgeteilt werden.

Unserer Meinung nach ist die Registrierung von Energiegenossenschaften nicht nur eine großartige Idee für Einsparungen, Unabhängigkeit und eine höhere Rentabilität individueller Investitionen in erneuerbare Energiequellen, sondern die Entwicklung von Energiegenossenschaften bedeutet in erster Linie die Erhöhung der Energiesicherheit der Region, die Verbesserung der Umwelt, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsattraktivität ländlicher Gebiete.

Wir möchten betonen, dass die Registrierung und der Betrieb einer Energiegenossenschaft durch zahlreiche Gesetze geregelt sind und der Registrierungsprozess selbst außerordentliche Genauigkeit und Sorgfalt erfordert. Daher empfehlen wir Ihnen, die professionelle Rechtsberatung unserer Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen.

In den nächsten Artikeln, zu deren Lektüre wir Sie herzlich einladen, werden wir das Thema erneuerbare Energiequellen fortsetzen!

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 19. September 2024

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