Wenn wir Steuern zahlen, erwarten wir, dass diese unter anderem für die Finanzierung von Gesundheitswesen, Bildung, Infrastruktur, Sozialleistungen, Kultur und Sport verwendet werden. Viele Menschen beklagen sich über die Unterfinanzierung von Krankenhäusern, Sportanlagen oder den schlechten Zustand nationaler Denkmäler.

Die Finanzierung solcher Institutionen obliegt zwar dem Staat, kann aber auch von privaten Akteuren – sowohl Einzelpersonen als auch juristischen Personen – mitfinanziert werden. Unternehmer erhalten besondere Anreize für Sponsoring-Aktivitäten. Aktivitäten im Sinne der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR) werden von Auftragnehmern nicht nur begrüßt, sondern bringen auch erhebliche Steuervorteile.

Unternehmer, denen im Steuerjahr betriebliche Ausgaben entstanden sind:

  • Sport,
  • kulturell
  • Unterstützung von Hochschulbildung und Wissenschaft

— Sie können 50 % der angefallenen Kosten von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen.

Dies stellt einen zusätzlichen Vorteil dar, da sie außerdem berechtigt sind, 100 % ihrer Ausgaben als steuerlich absetzbare Kosten geltend zu machen. Insgesamt können sie 150 % ihrer Ausgaben absetzen.

Förderfähige Kosten sind Ausgaben für:

  1. Sportliche Aktivitäten:
    • Finanzierung eines gemeinnützigen Sportvereins, der für Folgendes bestimmt ist:
      • Umsetzung von Sporttrainingsprogrammen
      • Kauf von Sportgeräten,
      • die Kosten für die Organisation von Sportwettkämpfen oder die Teilnahme an diesen Wettkämpfen decken,
      • die Kosten für die Nutzung von Sportanlagen zu Sporttrainingszwecken decken,
      • Finanzierung von Sportstipendien und Gehältern des Trainerteams
    • Sportstipendium
    • eine Sportveranstaltung, die keine Massensportveranstaltung ist;
  2. kulturelle Aktivitäten:
    • Finanzierung staatlicher und kommunaler Kulturinstitutionen,
    • Finanzierung kultureller Aktivitäten von Kunsthochschulen und öffentlichen Kunstschulen;
  3. Hochschulbildung und Wissenschaft:
    • Finanzierung von Stipendien für wissenschaftliche oder sportliche Leistungen für Studenten und Doktoranden,
    • Übernahme der Gebühren für postgraduale Studien, Fachausbildungen oder andere Bildungsformen für den angestellten Arbeitnehmer,
    • Finanzierung der Vergütung von Studierenden, die im Rahmen ihres Studiums Praktika und Ausbildungen beim Steuerzahler absolvieren
    • Finanzierung eines Doppelstudiums
    • Zahlung eines Gehalts für sechs Monate an einen Mitarbeiter, der über ein akademisches Karrierebüro eingestellt wurde und Absolvent einer bestimmten Universität ist.

Durch Sponsoring können wir nicht nur einen lokalen Sportverein unterstützen oder zur Entwicklung kultureller Aktivitäten beitragen. Im Gegenzug erhalten wir eine gesteigerte Markenbekanntheit und profitieren von einer reduzierten Steuerbelastung. Durch Mitarbeiterschulungen verbessern wir nicht nur Kompetenzen, die sich direkt auf den Geschäftserfolg auswirken, sondern steigern auch unsere Attraktivität als Arbeitgeber und profitieren von Steuervorteilen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Frist für die Abgabe Ihrer jährlichen Körperschaftsteuererklärung in einer Woche abläuft. Für die Einkommensteuererklärung haben Sie bis Ende April Zeit.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 24. März 2025

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