Zugreisen sind bequem und umweltfreundlich, doch Verspätungen kommen gelegentlich vor. Glücklicherweise haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung. Welche Regeln gelten für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen und wie können Sie Ihre Rechte effektiv geltend machen? Erfahren Sie hier alles Wichtige.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem verspäteten Zug?
Gemäß EU-Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten von Bahnreisenden) sind Eisenbahnunternehmen verpflichtet, Fahrgäste bei Verspätungen im Fern-, internationalen und nationalen Zugverkehr zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung.
- 25 % des Fahrpreises – wenn sich die Zugverspätung von 60 auf 119 Minuten verlängert,
- 50 % des Fahrpreises – wenn der Zug 120 Minuten oder mehr Verspätung hat.
Die Entschädigung richtet sich nach dem Preis einer Einzelfahrkarte. Für Saisonkarten gelten je nach den Bestimmungen des jeweiligen Anbieters andere Regelungen.
Ferner heißt es in Artikel 17 der oben genannten Verordnung : „Fahrgäste, die Inhaber eines Abonnements oder einer Zeitkarte sind und während der Gültigkeitsdauer wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle erleiden, können gemäß den von den Eisenbahnunternehmen festgelegten Entschädigungsbedingungen eine angemessene Entschädigung beanspruchen. Diese Bedingungen legen die Kriterien für Verspätungen und die Berechnungsmethode der Entschädigung fest.“
Wie beantrage ich eine Entschädigung?
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, bei dem Sie Ihr Ticket gekauft haben. Ihrem Antrag müssen Ihr Ticket (oder eine Kopie davon) sowie alle weiteren Beweise für die Verspätung beigefügt sein (z. B. Fotos von Anzeigetafeln, Ausdrucke aus der App des Verkehrsunternehmens). Antragsformulare stellen die Verkehrsunternehmen auf ihren Websites oder in ihren Fahrkartenschaltern zur Verfügung. Anträge können persönlich, per Post oder online eingereicht werden. Das Verkehrsunternehmen hat in der Regel 30 Tage Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten und den fälligen Betrag auszuzahlen.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Eine Entschädigung ist nicht in allen Fällen möglich. Der Beförderer kann die Zahlung verweigern, wenn:
- Der Fahrgast wurde vor dem Ticketkauf über die Verspätung informiert.
- Die Verzögerung war auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophe) zurückzuführen.
- Der Passagier nutzte eine alternative Verbindung und kam mit leichter Verspätung an.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 11. März 2025
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