Der Markt für Krypto-Assets in Polen befindet sich in der nächsten Phase der regulatorischen Angleichung an internationale Standards und EU-Vorschriften. Am 10. Februar 2026 verabschiedete der Finanzausschuss des Sejm ein Änderungspaket zum Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern sowie zu ausgewählten Steuergesetzen. Der Entwurf wurde dem Sejm zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen primär darauf ab, Meldepflichten für Unternehmen einzuführen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoassets anbieten, und die verwendete Rechtsterminologie zu vereinheitlichen. Die Änderung ist Teil der Umsetzung von Lösungen aus EU-Verordnungen, darunter die MiCA-Verordnung und die Grundsätze des automatischen Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten.

Dem Gesetzentwurf zufolge werden Anbieter von Kryptodienstleistungen verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren und deren Daten, insbesondere deren Identität und steuerlichen Wohnsitz, zu überprüfen. Diese Unternehmen müssen Informationen über Nutzertransaktionen an den Leiter der nationalen Steuerverwaltung übermitteln.

Die Berichterstattung sollte insbesondere Folgendes umfassen:

  • Tausch von Kryptoassets gegen traditionelle Währungen und umgekehrt
  • Transaktionen zwischen verschiedenen Kryptoassets,
  • Krypto-Asset-Transfers, einschließlich Zahlungen für Waren und Dienstleistungen.

Der Verordnungsentwurf umfasst ein breites Spektrum an Unternehmen. Die Meldepflichten gelten nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, sondern auch für Unternehmen außerhalb der EU, die Dienstleistungen für Einwohner von Mitgliedstaaten erbringen. In diesen Fällen ist eine Registrierung in einem EU-Land erforderlich.

Die Änderung sieht außerdem Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch über die sogenannte globale Mindeststeuer vor. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass große Unternehmensgruppen einem effektiven Einkommensteuersatz von mindestens 15 % unterliegen.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren und kann sich in seiner endgültigen Fassung noch ändern. Unternehmen, die im Krypto-Asset-Markt tätig sind, sollten sich jedoch auf erhöhte Berichtspflichten einstellen, insbesondere in den Bereichen Compliance-Verfahren, Steuerberichterstattung und Kundenidentifizierung.

Die geplanten Regelungen sind Teil eines umfassenderen Trends zur Stärkung der Transparenz des Marktes für digitale Vermögenswerte und zur Verschärfung der Steuersysteme auf internationaler Ebene.


Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 12. Februar 2026.

Autor:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.