Erfolg des Teams von Anwalt Marcin Zawistowski.
Das Berufungsgericht in Warschau wies die Berufung der Gegenseite gegen die Rückerstattung der ungerechtfertigten Bereicherung zurück, die aus der Durchsetzung einer doppelten Anzahlung aus einem vorläufigen Immobilienkaufvertrag resultierte, der durch freiwillige Unterwerfung unter die Vollstreckung, den sogenannten § 777, gesichert worden war.
Aus praktischer Sicht ist Folgendes hervorzuheben:
- Das Urteil wurde weniger als einen Monat nach Einreichung der Berufungserwiderung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet
- Dank der Beobachtung des Verfahrensstands auf dem Nachrichtenportal erfuhren wir bereits am nächsten Tag vom Urteil
- Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsklausel wurde vor Zustellung des Urteils eingereicht
- Vom Zeitpunkt der Urteilsverkündung bis zur Einleitung der Vollstreckung vergingen lediglich 8 Tage, was ein hervorragendes Ergebnis ist, wenn man bedenkt, dass das Gericht Dokumente in der Regel nur per Post zustellt.
