das Bezirksgericht Warschau, XXVIII. Zivilabteilung, am 13. September 2021 im Rechtsstreit unserer Mandanten gegen die Getin Noble Bank SA mit Sitz in Warschau
Das Gericht stellte zunächst die Ungültigkeit des Hypothekendarlehensvertrags (in Schweizer Franken) fest und sprach dann unter Anwendung der Zwei-Staaten-Theorie unseren Mandanten die geltend gemachten Geldforderungen gegen die Bank zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen zu. Darüber hinaus sprach es der Bank unseren Mandanten die Erstattung der Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten der Rechtsvertretung, zu.
Ergänzend sei erwähnt, dass es sich hierbei um einen Ausnahmefall handelte, da das Gericht sein Urteil ausschließlich auf Grundlage der in den Akten gesammelten Dokumente fällte und auf die Anhörung der Zeugen und der Parteien verzichtete.
Wir sind überglücklich und freuen uns auf weitere Erfolge!
Der Fall wird von Rechtsanwaltsanwärter Mikołaj Badziąg bearbeitet.
