Ein weiterer Erfolg in Fällen rund um den Schweizer Franken – Aufhebung des Schweizer-Franken-Abkommens und Zuerkennung der geltend gemachten Geldforderungen gegen die Bank

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Bezirksgericht Warschau, XXV. Zivilabteilung, gegen die Bank Pekao SA mit Sitz in Warschau

Das Gericht stellte zunächst die Ungültigkeit des Hypothekendarlehensvertrags (in Schweizer Franken) fest und sprach dann, unter Anwendung der Theorie zweier Bedingungen, unserem Auftraggeber die geltend gemachten Geldforderungen gegen die Bank zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen zu und verurteilte die Bank außerdem zur Erstattung der Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten der Rechtsvertretung.

Ergänzend sei erwähnt, dass unser Mandant in diesem Fall bereits einen positiven Bescheid über die Aussetzung der Rückzahlung der Darlehensraten für die Dauer des Verfahrens erhalten hatte (der Bescheid ist endgültig).

Wir sind überglücklich und freuen uns auf weitere Erfolge!

Der Fall wird von Rechtsanwaltsanwärter Mikołaj Badziąg bearbeitet.

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