Der Erfolg der Anwälte aus der Prozessabteilung der Anwaltskanzlei Graś i Wspólnicy sp. k. – Rechtsanwältin Jadwiga Kędzierska und Rechtsanwalt Marcin Zawistowski – führte zur Erlangung von Sicherheiten für mehrere Immobilien in Form eines Verkaufs- und Belastungsverbots (sowie der Eintragung entsprechender Vermerke in die Grund- und Hypothekenregister).

In einem Fall, in dem ein Bevollmächtigter ohne Wissen und Zustimmung unseres Mandanten rechtliche Schritte zum Verkauf einer Immobilie einleitete, wurde ein unbestreitbarer Erfolg erzielt. Der Bevollmächtigte schloss die betreffenden Verträge mit einer ihm sehr vertrauten Person ab, was Zweifel an seinem Handeln im Interesse des Auftraggebers aufkommen lässt. Hinzu kam die grobe Unterbewertung der Immobilie und die betrügerische Beschaffung von Informationen vom Eigentümer. Die Anwälte von Graś & Partners reichten Klage ein, um die Nichtigerklärung aller vom Bevollmächtigten abgeschlossenen Kaufverträge zu erwirken. Die Bestimmungen sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber sofort vollstreckbar und bieten unserem Mandanten somit echte Sicherheit.

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