Ein weiterer Erfolg in Fällen mit Schweizer Franken
Ungültigkeit des Schweizer-Franken-Vertrags und Zuerkennung der geltend gemachten Geldforderungen gegen die Bank.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass am 22. November 2021 das Bezirksgericht Danzig, 15. Zivilabteilung, im Rechtsstreit unseres Mandanten gegen die Bank BPH SA mit Sitz in Danzig (ehemals GE Money Bank SA) ein Urteil zugunsten unseres Mandanten erlassen hat.
Das Gericht erklärte zunächst den von unserem Mandanten mit der GE Money Bank abgeschlossenen Hypothekendarlehensvertrag (in Schweizer Franken) für ungültig und sprach unserem Auftraggeber anschließend, unter Anwendung der Theorie zweier Bedingungen, die von der Bank geltend gemachten Geldforderungen zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen zu und verurteilte die Bank außerdem dazu, unserem Mandanten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Rechtsvertretung und der Kosten der Zeugenaussagen, zu erstatten.
Erwähnenswert ist auch, dass dieser Fall – von der Einreichung der Klage bis zur Urteilsverkündung – trotz der Pandemiebedingungen nur anderthalb Jahre dauerte.
Wir sind überglücklich und freuen uns auf weitere Erfolge.
Der Fall wird von Rechtsanwaltsanwärter Mikołaj Badziąg und Rechtsanwalt Adam Wawrzeńczyk bearbeitet.
