Dank der Bemühungen der Prozessabteilung der Anwaltskanzlei Kijewski, Graś sp.k. wies das Bezirksgericht Warschau eine Klage auf Zahlung von über 9 Millionen PLN gegen einen bekannten Bauträger wegen angeblich nicht gezahlter Vergütung ab.

Das erstinstanzliche Gericht schloss sich den Argumenten der Anwälte der Kanzlei weitgehend an. Es stellte unter anderem fest, dass der Klägerin die Klagebefugnis fehle, da sie die Forderungen nicht aufgrund der Abtretung erworben habe, angesichts des grob unbilligen Preises und der grob ungünstigen Vertragsbedingungen. Das Gericht stimmte auch den Argumenten der Beklagten hinsichtlich des fehlerhaften Verständnisses der Bestimmungen des Kaufvertrags zu.

Die von den Anwälten der Firma gewählte, angemessene Verteidigungsstrategie für die Rechte des Bauträgers führte letztendlich zur vollständigen Abweisung der Klage des Klägers und somit zu einem großen Erfolg.

Herzlichen Glückwunsch an Rechtsanwalt Marcin Zawistowski und Rechtsanwaltspraktikant Jakub Gawłowski!

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