Ungültigkeit des CHF-Abkommens und Zuerkennung der Geldforderungen an die Bank

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass heute – d. h. am 30. Dezember 2021 – das Bezirksgericht Warschau, XXVIII. Zivilabteilung, im Rechtsstreit unseres Mandanten gegen die Bank mBank SA mit Sitz in Warschau (ehemals BRE Bank SA) ein Urteil zugunsten unseres Mandanten erlassen hat.

Das Gericht erklärte zunächst den von unserem Mandanten mit der BRE Bank SA abgeschlossenen Hypothekendarlehensvertrag (in Schweizer Franken) für ungültig und sprach unserem Auftraggeber anschließend, unter Anwendung der Theorie zweier Bedingungen, die geltend gemachten Geldforderungen gegen die Bank zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen zu und verurteilte die Bank außerdem zur Erstattung der Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten der Rechtsvertretung, an unseren Mandanten.

Wir sind überglücklich und freuen uns auf weitere Erfolge im neuen Jahr 2022!

Der Fall wird von Rechtsanwaltsanwärter Mikołaj Badziąg und Rechtsanwalt Adam Wawrzeńczyk bearbeitet.

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