Im Agrarsektor stand diese Woche das Programm „Energie für ländliche Gebiete 2025“ im Mittelpunkt. In diesem Artikel präsentieren wir die wichtigsten Informationen zum Programm und erläutern dessen Zweck, den Umfang der Förderung sowie die Details des Antragsverfahrens.

Zur Erinnerung: Dies ist die zweite Auflage des Programms, das Investitionen in erneuerbare Energien im ländlichen Raum fördert. Es unterstützt sowohl einzelne Landwirte als auch Genossenschaften und ermöglicht Investitionen in Photovoltaikanlagen, Windparks, Biogasanlagen, Wasserkraftwerke und Energiespeicher. Das Programm wurde erneut vom Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (im Folgenden „NFOŚiGW“) organisiert. In diesem Jahr erhalten die Programmteilnehmer insgesamt 1 Milliarde PLN für Investitionen in erneuerbare Energien.

Laut Regierungsangaben können Interessierte ab dem 3. Februar 2025 Anträge einreichen. Das Programm läuft bis zum 19. Dezember 2025 oder bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind. Da die Fördermittel begrenzt sind, sollten Interessierte ihre Unterlagen frühzeitig vorbereiten, um ihre Chancen auf Unterstützung zu erhöhen.

Den Annahmen zufolge richtet sich das Programm „Energie für ländliche Gebiete“ an Landwirte (Einzelpersonen, Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit und juristische Personen, die seit mindestens 12 Monaten landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, Landwirte, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne der landwirtschaftlichen Steuervorschriften bewirtschaften oder einen speziellen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion betreiben) und Energiegenossenschaften.

Welche Arten von Investitionen sind förderfähig? Dazu gehören Photovoltaik- und Windkraftanlagen (für Landwirte: Investitionen mit einer Kapazität von 50 kW bis 1 MW, für Energiegenossenschaften: Projekte mit einer Kapazität von 10 kW bis 10 MW), Wasserkraftwerke und landwirtschaftliche Biogasanlagen (für Landwirte: Anlagen mit einer Kapazität von 10 kW bis 1 MW, für Genossenschaften: Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 10 MW) sowie Energiespeicher (die Förderung ist nur verfügbar, wenn der Speicher in die im Rahmen der Investition realisierte Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien integriert ist).

Dieses Programm wird in zwei Hauptformen angeboten: Darlehen und Zuschüsse. Landwirte, die ihren eigenen Betrieb führen, können mit zusätzlicher Unterstützung in Form erhöhter Subventionen rechnen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass Investitionen erst nach Einreichung des Förderantrags beginnen dürfen und die Projektlaufzeit mindestens fünf Jahre ab Investitionsabschluss betragen muss.

Für die Antragstellung im Rahmen des Programms „Energie für ländliche Gebiete 2025“ ist eine vollständige Dokumentation unerlässlich, da die erforderlichen Unterlagen je nach Begünstigtem und Art der Investition variieren. Wir empfehlen Ihnen daher, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um einen reibungslosen Ablauf des Investitionsprozesses zu gewährleisten.

Das Programm „Energie für ländliche Gebiete 2025“ bietet Landwirten und Energiegenossenschaften unserer Ansicht nach eine hervorragende Möglichkeit, mit minimalem Investitionsaufwand in erneuerbare Energien zu investieren. Es wird zweifellos zu einer höheren Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebe führen.

Positiv hervorzuheben ist der breite Anwendungsbereich des Programms, das Investitionen in Photovoltaikanlagen, Windparks, Biogasanlagen, Wasserkraftwerke und sogar Energiespeicher fördert. Wir möchten außerdem betonen, dass, falls dieses Programm nicht zur Verfügung steht, alternative Fördermöglichkeiten bestehen, darunter: (i) Agroenergie, (ii) Steuererleichterungen, (iii) ein Zertifikatssystem, (iv) ein Bonus für die Modernisierung thermischer Anlagen und (v) Finanzhilfeprogramme im Rahmen regionaler operationeller Programme.

Für Investoren bietet das Programm nicht nur die Möglichkeit langfristiger Einsparungen, sondern vor allem den Aufbau einer stabilen Energieversorgung für ihre landwirtschaftlichen Betriebe oder Genossenschaften. Die Umsetzung solcher Investitionen kann zudem die Wettbewerbsfähigkeit und Energieunabhängigkeit angesichts steigender Energiepreise verbessern.

Sollten Sie Fragen zu diesem Programm haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 5. Februar 2025

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