Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen führte neue Regelungen ein, die künftig eine breite Palette von Unternehmen in der Europäischen Union zur Berichterstattung über ESG-Kriterien verpflichten werden. Im Hinblick auf soziale Indikatoren spielt die Personalabteilung eine Schlüsselrolle, indem sie die Personalpraktiken des Unternehmens, die sich auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung auswirken, erfasst, analysiert und darüber berichtet.

Die ESG-Berichterstattung in diesem Bereich, unter Einbeziehung der Personalabteilung, dient primär der Sicherstellung von Transparenz und Verantwortlichkeit im Management eines Unternehmens. Die Personalabteilung befasst sich mit Themen, die Mitarbeitende und deren Vergütung direkt betreffen, und schafft so ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld, fördert Integrität im Unternehmen und entwickelt Rekrutierungsprogramme, die den Grundsätzen der Chancengleichheit entsprechen. Sie ist außerdem verantwortlich für die Entwicklung von Richtlinien und Programmen, die ethnische, geschlechtliche, altersbedingte und behinderungsbedingte Vielfalt unterstützen. Darüber hinaus konzentriert sie sich auf die Bereitstellung von Schulungs- und Förderprogrammen für Mitarbeitende, die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen und die Förderung vielfältiger Karrierewege. Die Sicherstellung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Mitarbeitenden sowie die Förderung der Work-Life-Balance sind für eine korrekte soziale Berichterstattung unerlässlich. Die ESG-Berichterstattung umfasst auch Indikatoren zu Mitarbeiterengagement, Fluktuation, Mitarbeiterzufriedenheitsumfragen sowie Daten zu Arbeitssicherheit und Unfällen. Die Personalabteilung ist zudem für die Kommunikation zuständig. Mitarbeitende dieser Abteilung arbeiten häufig mit der Geschäftsleitung und anderen Abteilungen des Unternehmens an der Entwicklung von Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zusammen.

Die Einbindung der Personalabteilung spielt daher eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung, und moderne Unternehmen erkennen zunehmend die Bedeutung der ESG-Berichterstattung für den Aufbau von Kundenvertrauen. In diesem Zusammenhang setzt die Personalabteilung ethische und soziale Standards innerhalb des Unternehmens, was sich positiv auf dessen Image und langfristige Leistungsfähigkeit auswirkt, und muss daher in den ESG-Berichtsprozess einbezogen werden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 7. Februar 2024.

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