Änderung des Baugesetzes – Änderung der Beteiligten am Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Eine weitere wichtige Änderung im Baurecht, die wir Ihnen vorstellen möchten, ist die neue Definition des Wirkungsbereichs einer Anlage, die am 19. September 2020 in Kraft treten soll.

